Sie sieht in dem Regelwerk außerdem einen viel zu starken Eingriff in die Grundrechte. Es ist nicht das erste Urteil, das die Pandemie-Maßnahmen in Frage stellt. Doch selten war die Kritik so grundsätzlich.
Nun, selten gibt es so mutige Richter, die parteiunabhängig sich nur nach gültigem Recht orientieren.
Der Sachverhalt war schon bei der Klage der Fachanwältin für Medizinrecht B. Bahner eigentlich klar zu erkennen, was dieser Anwältin darauf hin geschehen ist, hatte aber etwas vom Staatswesen à la DDR.
Es wird nun Zeit, die unrechtmäßige Alleinherrschaft einer Allianz aus autokratischer Regierung und einseitigen "Experten" (man mag sie zu Zeiten völliger sachlicher Unwissenheit noch als alternativlose Notwendigkeit geglaubt haben) nun wieder zurück zu führen in den vormaligen Zustand freiheitlich-demokratischer Rechtsstaatlichkeit, bevor der autoritäre Bevormundungs-, Sicherheits- und damit auch Überwachungsstaat nicht zur "neuen Normalität" werden, damit nicht Angst, Misstrauen und Denunziation der "neue Alltag" sein wird.