Gast2754 schrieb am 18.03.2021 23:19:
HLT schrieb am 18.03.2021 17:33:
SockenPuppe_1 schrieb am 18.03.2021 16:43:
Nein.
Wie kann etwa Verfassungswidrig sein, wenn es keine Verfassung gibt?Egal wie oft diese Lüge gesagt wird - sie wird dadurch nicht wahr.
Das Grundegesetz ist keine Verfassung in dem Sinne ABER jedes Bundesland hat eine Verfassung, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, 1950 durch Volksentscheid abgesegnet, und die gilt so oder so, das ist Staatsrecht, NRW kann damit vor die UN gehen!
Art. 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht: Ja, das ist richtig in den Bereichen wo die Laender entsprechend dem GG diese Hoheiten abgegeben haben, bei der Gesundheit , bei Kultur oder Ausbildung ist dies nicht der Fall, der Bund kann hier garnicht entschieden, das ist Laendersache. Die Laender sind aufgeruffen einheitliche Regelungen zu schaffen, sind aber dazu nicht gezwungen, also der EU aehnlich. Und Art. 31 GG gilt nur so Lange das Land in der BRD verbleibt, streicht ein Land den Artikel in der jeweiligen Landesverfassung mit welchem es sich zum Gliedstaat der BRD erklaert denn verfaellt auch dieser Artikel. Dann bleibt dem Bund nur noch zu pruefen ob dies auf freiheitlich-demokratischem Wege passiert ist, wenn nicht kann er eingreifen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.03.2021 23:32).