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Avatar von manhu
  • manhu

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2013

und die erste Instanz des Rechtssystems

Damit müssen sie einleitend in das Justizsystem sehr wohl diese Dinge bewerten, um jemanden entsprechend aburteilen zu können. Es bleibt dem Staat ja offen, dann in die nächsten Instanzen zu gehen.
Man beachten hierbei, dass die Rechtsnormen durch diese Corona-Verordnungen massiv verletzt wurden. Um ein Grundrecht einzuschränken, braucht es ein Gesetz, muss das Zitiergebot beachtet werden, muss es Verhältnissmäßigkeit haben ....
Verordnungen aber, welche selbst Grundrechte beschränken, sind nicht zulässig.

Was dieses Urteil aber besonders macht und sehr wohl in den Bereich der unteren Instanzen wichtig ist, stellt die Befolgbarkeit von Vorschriften dar. Vorschriften, welche keiner wirklich kennt, unpräszise sind, dass selbst Polizisten und Beamte das nicht mit Sicherheit sagen können, ist für den normalen Bürger unerfüllbar.

In einem Urteil (weiß nicht welches AG) war jemand wegen Verletzung des Abstands angezeigt. Aber die Art, wie wann welcher Abstand in welcher Situation gilt, was öffentlicher Raum überhaupt bedeutet, war so interpretierfähig, dass die notwenige Klarheit fehlt, überhaupt jemanden zu belangen.

Daher, die Verordnungen werden nach und nach kassiert und auch in den nächsten Instanzen wird das sich bestätigen, außer es ist unser System einfach auch hier schon völlig zerfressen und kaputt.

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