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  • Otto Päde

334 Beiträge seit 14.04.2021

Re: Nochmal zur Einordnung der Risikominimierung...

Hallo Klabusterbär,

darf ich das nochmal in meinen Worten wiedergeben, um festzustellen, ob ich den Unterschied verstanden habe?

Mal angenommen, ein Präparat verspricht 90% relative Risikominderung. Das bedeutet, der Hersteller hat zwei Gruppen gleicher Größe gebildet, einer Gruppe das Präparat verabreicht und der anderen nicht (Kontrollgruppe). Nach Versuchsende tauchten in der Kontrollgruppe 10 mal mehr Erkrankte auf als in der behandelten Gruppe (-> 90%). Das klingt beeindruckend, aber der Haken daran ist, daß man die Größe der Versuchsgruppen außer Acht läßt.

Bestanden die Gruppen aus jeweils 10 Personen, dann wurde statt 10 Personen nur noch eine krank. Rechnet man das auf die Bevölkerung hoch, so würde das Risiko für jeden um 90% sinken (RR = AR).

Bestanden die Gruppen hingegen aus 100 Personen, so würde das Risiko für jeden nur noch um 9% sinken (RR >> AR).

Je größer der Umfang der Testgruppen ursprünglich war, desto geringer fällt die absolute Risikoreduktion (zu erkranken) aus, bei jeweils gleichbleibendem relativen Risiko.

Du hast nun aus den Angaben des Herstellers (Biontech) den Umfang der Testgruppen aus ihren Versuchen abgelesen und daraus das AR für das Medikament errechnet (etwa 1%). Woraus sich dann ergibt, daß etwa 100 mal die Impfung verabreicht werden muß, um eine Person zu schützen (was dann schon sehr viel ernüchternder klingt).

Soweit korrekt?

Viele Grüße!

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