In Deutschland wären für knapp 83 Millionen Einwohner eigentlich 598 Bundestags- und 69 Bundesratsmitglieder vorgesehen.
Die Mitglieder des Bundesrats werden im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern nicht gewählt sondern von den Regierungen der Bundesländern bestellt. Der Bundesrat ist eben als "Länderkammer" eine Vertretung der Landesregierungen und keine Senat mit von der Landesregierung unabhängigen Vertretern.
Und das wichtigste (im Kontext des Artikels): sie werden für ihre Arbeit als Mitglied des Bundesrats nicht bezahlt. Ihre Arbeit ist über die Bezüge als Mitglieder der Landesregierung abgegolten, denen sie laut Art- 51 GG zwingend angehören müssen.