Ansicht umschalten
Avatar von Cog.Dissonanz
  • Cog.Dissonanz

996 Beiträge seit 13.03.2018

In anderen Meldungen: Monopolkommission hat keine Mittel gegen Preisabsprachen..

[Die Ohnmacht der Wettbewerbshüter gegen digitale Preisabsprachen]
https://www.nachdenkseiten.de/?p=44814#h07

In diesen Fällen müssen die Händler selber gar nicht mehr aktiv eine Entscheidung zur illegalen Kooperation treffen und sich absprechen – sie müssen lediglich den gleichen oder zumindest einen ähnlichen Algorithmus einsetzen. Das kann auch unabsichtlich geschehen; etwa wenn mehrere Händler dieselbe Technologie beim gleichen Softwarehaus einkaufen. „Die Entdeckung kollusiven Verhaltens aufseiten der Unternehmen durch Kartellbehörden ist regelmäßig schwierig“, räumt die Kommission daher ein.

Anmerkung WM: Damit wird das neoliberale Märchen der unsichtbaren Hand und der sich selbst regulierenden Märkte endgültig ad absurdum geführt.

Nichts neues und auch nichts überraschendes. Das ist nichts anderes als "mit Preisabsprachen über Dritte (hier ist "Dritte" eine Software) kann man locker unser Kartellrecht aushebeln.

längst.überfällige.Bankrott.erklärung

Bewerten
- +
Ansicht umschalten