Ansicht umschalten
Avatar von PippiLangstrumpf
  • PippiLangstrumpf

mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

Re: Bail-in ist zu begrüssen. 100 T€ sind staatlich geschützt.

hehoffmann schrieb am 05.07.2016 14:58:

Vielleicht hilft dir das weiter um das heutige Geldsystem zu verstehen
http://www.vollgeld-initiative.ch
Ein Guthaben auf dem Bankkonto ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein Versprechen der Bank, bei Bedarf Bargeld auszuzahlen.

Wer Konkurs ist kann nichts mehr auszahlen.

Selten eine populistischere substanzlose Petition gesehen. Das kann man auch verkürzen, in "Schafft alle Banken außer der Zentralbank ab".

Und das mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel ist auch eine Trivialerkenntnis. Wenn ein Verkäufer eine bargeldlose Zahlung akzeptiert, dann ist das Schuldverhältnis aus dem Kaufvertrag dennoch erloschen. Er muss jedoch nicht bargeldlos akzeptieren. Wenn dem Händler dieses Risiko zu groß ist, kann er ja auf Bargeld bestehen und das Risiko, das aus Bargeld entsteht (Fälschung) und die Handling-Kosten tragen. Diese Risikoabwägung muss der Händler für sich vornehmen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten