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Avatar von Leam

mehr als 1000 Beiträge seit 04.04.2009

Re: Bail-in ist zu begrüssen. 100 T€ sind staatlich geschützt.

Nein, der Einzahler verliert die Eigentumsrechte an seinem Geld und
wird Gläubiger der Bank. Ist im Ernstfall also ein Insolvenzgläubiger
wie alle anderen auch (auch andere Banken werden dieser Bank
Kredite gegeben haben usw...).

Darum gibt es ja die Einlagensicherung überhaupt erst.

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