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  • klopot

mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.2007

Re: Bankster-Bail-In

K3 schrieb am 05.07.2016 09:11:

Allerdings ist das keine Enteignung, sondern ein
Anlagerisiko.

Anlagerisiko wäre es wenn die Bank in Insolvenz geht. Bank weg, Geld dort weg.

Die Bank geht aber nicht in Insolvenz. Dank Bail-In/Bail-Out existiert sie weiter.

Eine wirtschaftlich eigentlich tote Zombie-Bank darf weiter spekulieren. Die Schulden ihrer Gläubiger bedienen braucht sie aber nicht. Perversion.

Das ist entartetes Insolvenzrecht zu Gunsten des Bankstertum.

Ja es ist Enteignung.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2016 09:37).

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