Nein, nicht die Nicht-Wählerstimmen gehen anteilig an die im zukünftigen Parlament vertretenen Parteien, sondern die Wählerstimmen, die erfolglos ihr Kreuz gemacht haben: die "andere Parteien"-Wähler tauchen bei der Ermittlung der Sitze nähmlich unter der Zahl der Gesamtwähler mit gültiger Stimme auf. Die Nicht-Wähler werden gar nicht erst als Wähler für die Stimmvergabe gezählt.
Was Nicht-Wähler verursachen: sie sorgen mit ihrer Enthaltung dafür, daß Kleinparteien evtl. doch die Fünf-Prozent-Hürde überspringen können, weil diese in der Regel alle ihre Wähler (im Falle von Alt-Parteien dann eben die Rest-Wähler) an die Wahlurne bringen.