AxELerator schrieb am 17.09.2024 16:42:
szul schrieb am 17.09.2024 15:34:
alle Menschen in Not haben ein Recht, nach Deutschland zu kommen
Soweit zur aktuellen Rechtslage. Denn so sieht die nun einmal aus.
Nein. Wenn du dich auf das Asylrecht beziehst: nicht alle "Menschen in Not" sind Asylsuchende nach dem Gesetz. Und obwohl ein Asylsuchender das Recht hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen, hat Deutschland noch lange nicht die Pflicht, jeden Antrag positiv zu entscheiden.
"Nach Deutschland zu kommen" heisst nicht, auch hier bleiben zu können.
Aber eben, einen Asylantrag zu stellen. Und nicht vorher schon abgewiesen zu werden,
wie es ja von einigen gewünscht oder geplant ist.
Also zum einen sind es noch nicht einmal 50.000 "unmittelbar Ausreisepflichtige",
und zum anderen haben nicht die 5 Millionen Migranten "die Lage kippen lassen"Bürokratisches Geschwätz. Was sind denn bitte "unmittelbar Ausreisepflichtige"? Doch sicher nur die schwärzesten der schwarzen Schafe.Was ist mit den Geduldeten? Nach meinem Rechtsverständnis gibt es nur zwei Fälle: entweder ein Asylsuchender wird anerkannt, dann darf er bleiben. Oder er wird abgelehnt, dann hat er zu gehen.
Dann ist dein Rechtsverständnis offenbar mangelhaft,
da es eben nicht einfach nur diese beiden Fälle gibt.