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Vergangenheitsbewältigung, Siegerjustiz und fortgeltendes Besatzungsrecht

Simulacrum schrieb am 28. Dezember 2013 23:40
> Von allen NS-Tätern wurden in der BRD nur 178 zu lebenslanger Haft
> verurteilt, etwa 6500 Täter kamen mit geringen Strafen davon. Schon
> nach wenigen Jahren erhielten viele eine Begnadigung oder
> Haftverkürzung.

Sicherlich liegt das daran, daß die alliierte Siegerjustiz
(Nürnberger Prozesse usw.) nicht nach rechtsstaatlichen
Mindeststandards stattfand (a posteriori festgelegte "Verbrechen",
erpreßte und brutal erfolterte "Geständnisse", präparierte Zeugen und
Hörensagen-"Beweise", gefälschte Beweise, massive Behinderung der
Verteidigung, ..., ..., ...; darüber gibt es hinreichend Literatur;
bitte ggf. auch "politisch inkorrekte" Literatur hinzuziehen, prüfen
und vergleichen!), sodaß "man" (zumindest Zeitgenossen) damals wußte,
daß viele Verurteilte unschuldig oder zumindest nicht schuldiger als
viele Vertreter der Alliierten waren. Da wird dann vielleicht auch
der eine oder andere "durchgerutscht" sein, der durchaus eine Strafe
verdient gehabt hätte.

Allerdings ist in noch in Kraft befindlichen Teilen des
Überleitungsvertrags festgelegt, daß die Ergebnisse der alliierten
Siegerjustiz wie höchstrichterliche eigene Rechtsprechung anzusehen
sind (also faktisch als Tatsachenfeststellungen) und alliierte
Kriegsverbrechen nicht verfolgt werden dürfen. Bis heute,
entsprechende Teile wurden in Verträgen mit den Alliierten 1990
bestätigt. Da sich Guido Knopp und Konsorten daran halten müssen,
auch wenn bei vielen Themen zumindest die Publikation abweichender
Meinungen toleriert wird, ist die Frage nach dem Wahrheitsgehalt
bestimmter daraus folgender historischer Darstellungen in der
Öffentlichkeit nicht diskussionsfähig und man versucht auch,
alliierte Kriegsverbrechen unter den Teppich zu kehren, da man nicht
rechtfertigen kann, sie nicht zu verfolgen.
Der Fluch der bösen Tat...

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