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Avatar von stackpointer
  • stackpointer

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2018

Widerspruch, es nennt sich ALG2

und ist dem Bezug von ALG1 nachgeschaltet.
Jer dem gekündigt wird hat 6 bis 24 Monate abhhängig von Beschäftigungsdauer und Alter, für die meiste trift 12 Monate zu, nach nur 2 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Und die Höhe ist abhängig vom vorherigen Lohnbezug.

Wer nach 12 Monaten immer noch nicht eine Stelle findet dürfte wohl keine wollen.

2012 waren nach "Bundeszentrale für politishce Bildung" über 80% der Arbeitslosen die wieder eine Arbeit aufnahmen unter 12 Monaten arbeitslos.

Und es gibt wohl ca. 1/3 unter allen Arbeitslosen die es auf Langzeit sind, 2/3 aber die arbeitslos werden brauchen weniger als 12 Monate.

Daher das angebliche "Verarmungsprogramm" ALG2 trifft weit überwiegend nicht Vermittlungswillige oder Personen mit deutlich verminderter Leistungsfähigkeit oder -willen.

Und das mit dem "sozikulturellen" Existensminimum, ich bin auch gegen diese fanatische Wachstumsmanie.

Aber ich denke wer die Spielregeln des Hochleistunsarbeitsleben nicht erfüllen will soll auch nicht den Anspruch auf dessen materiellen Erfolg erheben.

Almosen sind nett, verhungern muss und soll keiner.
Aber wenn ich keine Überstunden mache weil mir mein ruhiges Leben wichtiger ist habe ich auch keine Anspruch auf die Zuschläge die der tüchtige Kollege bekommt.

Solidarität ist Arbeitslosengeld-1 und Rente oder Reha der Berufsgenossenschaften. 750 Jahre bewährt, Knappschaft! Wer sich ein Bein in der rube brach bekam Unterstützung, wer aber zu blöd zu Arbeiten war flog aus dem Gedinge, ohne Unterstützung früher, heute 12 Monate.

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