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  • Rene Falk Thomasius

mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.2019

Art 21 Absatz 1 GG sagt etwas völlig anderes!

Zitat Autor

"Diese Kompetenzüberschreitung verletze das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG."

Zitat GG

Art 21 GG Absatz 1

"(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."

Also entweder die Anwälte der

A_ffen
f_ür
D_rogenmissbrauch

können nicht lesen, oder Sie können nicht verstehen was Art 21 GG Abs. 1 sagt.
Beides halte ich für wahrscheinlich!

Art 21 GG Absatz 1 bzw. Satz 1 sagt mit Sicherheit nichts über "Chancengleichheit" aus.

Hochbegabte allerorten!

Von Links bis Rechts nur Knallpfeifen und Vollpfosten mit Vollschatten!

Dazu Anwälte die zum lesen und verstehen zu dumm sind, und Verfassungsrichter die ebenfalls als Rechts-Legastheniker auffallen!

Herrlich.

Das politische Denken grenzt sich zu 110% von jeglicher Vernunft ab.
Dieser Virus hat scheinbar selbst die höchsten juristischen Instanzen befallen.
Wie konnte es nur so weit kommen? (Vorsicht rhetorische Fangfrage!)

Gute Besserung uns allen! :)

Sie waren Juristen und auch sonst > mässig > Verstand > Tierpark >Duschvorhang

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.02.2020 21:32).

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