Interessante Formulierung:
Und der Befehl einer Kanzlerin, eine nach den Regeln der Verfassung demokratisch zustande gekommene Wahl in einem Bundesland rückgängig zu machen, war dann auch etwas ungewöhnlich.
Na dann...
Eigentlich ein Fall für eine versierten (und nicht korrumpierten) Staatsrechtler?
...vermutlich vergeblich am Faxgerät auf die Unterlassungserklärung warten, denn eine solche wird eine Bundeskanzlerin schon aus Prinzip kaumzu jemals abgeben.
Welche Prinzipien hat denn diese Bundekanzlerin so - also die, welche der Autor hier vermutet?
Und wieso FAX? Funzt das beA immer noch nicht??
Tjo, dieser Artikel läßt mich ein wenig ratlos zurück - aber danke für den Link auf Tichy - in dem Download ist übriges nach Seite 13 Schluß - die Liste zu Schadensersatzansprüchen fehlt...
Nun, wenigstens die AfD versucht gegen diese Anmaßungen der GröKaZ vorzugehen - alle anderen kriechen weiter in ihren Schleimspuren hinter ihr her - schaun mer mal...
MfG