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  • Franklin1157

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2010

Ich hätte mir eine juristische Bewertung des Vorgangs durch den Autor gewünscht.

Und ich eine Beurteilung durch das BVerfG.
Zu schade, dass das nicht selbst aktiv als Kontroll-Organ fungieren kann, in so einem klaren Fall.
Es ist aber schon auffällig, dass nicht, wie sonst auch, Ex-Verfassungsrichter ihre juristischen Meinungen äußern. Ist denen vermutlich zu heiß. Sie kriegen schließlich Pensionen und wollen sie behalten.
Die Voraussetzungen, eine Sache als Verfassungsklage auf den Weg zubringen, ist nicht so einfach.
Die Abmahnung der AfD kann jedoch einen juristischen Zug in Gang bringen, denn die Kanzlerin wird der Abmahnung widersprechen (lassen). Aussitzen ist nicht (das würde Akzeptanz der Abmahnung bedeuten). Dann ist der Klageweg für die AfD offen. Es bleibt abzuwarten, durch wieviel Instanzen das gehen kann. Da hier Verfassungsrecht tangiert ist, möglicherweise bis nach Karlsruhe.
Am Ende dürfte Merkel dann aber schon Pferde in Paraguay zureiten. Und rein zufällig hat sie sich ein Land ausgesucht, das auch nicht ausliefern würde, selbst wenn neben einer Verfassungsklage noch anderes zu Tage käme.

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