Papierkuegelchen schrieb am 22.07.2024 09:30:
Schlechtes Bild.
So etwas gab und gibt es schon.
Nennt sich Kollegialitätsprinzip:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialit%C3%A4tsprinzipHat den Ursprung im alten Rom
https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialit%C3%A4t
Das Prinzip basiert aber darauf das dieses Kollegium intern eine Mehrheitsentscheidung trifft. Bei nur zwei Leuten schwierig. Das BVG hat 8 Richter, aber auch die klare Regelung das bei 4:4 der Kläger unterliegt. Bei der Politik ist das nicht so einfach, da führt so etwas zu Stillstand.