Naja: "Voraussetzung für die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall ist, dass der Versicherte eines natürlichen Todes oder infolge eines Unfalls stirbt. In anderen Fällen könnte die Leistung verzögert ausgezahlt oder sogar verweigert werden."
https://www.huk24.de/risikolebensversicherung/ratgeber-lebensversicherung/auszahlung
Der Tod durch eine experimentelle Impfung ist ja weder ein Unfall, noch ein natürlicher Tod. Von daher ... ich halte bei Versicherungen, wenn die Auszahlen sollen grundsätzlich alles für möglich.