exkoelner schrieb am 05.10.2021 15:43:
Naja: "Voraussetzung für die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall ist, dass der Versicherte eines natürlichen Todes oder infolge eines Unfalls stirbt. In anderen Fällen könnte die Leistung verzögert ausgezahlt oder sogar verweigert werden."
https://www.huk24.de/risikolebensversicherung/ratgeber-lebensversicherung/auszahlung
Der Tod durch eine experimentelle Impfung ist ja weder ein Unfall, noch ein natürlicher Tod. Von daher ... ich halte bei Versicherungen, wenn die Auszahlen sollen grundsätzlich alles für möglich.
Grundsätzlich hast Du natürlich recht, die zahlen nie gerne aber davon abzuleiten sie würden gerade bei der Corona Impfung nicht zahlen ist Quer*Schenker Schwachsinn^2....