Erst kürzlich hat der EGMR, wie üblich, bestätigt, dass die Staaten generell kein Recht auf Strafverfolgung gegenüber dem Heiligen Stuhl besitzen.
Die Frage wäre also eher, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen wären, besonders im Hinblick auf die Kompetenzen, die dieser Institution staatlicherseits eingeräumt werden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-11625-17-klage-missbrauch-kirche-heiliger-stuhl-immunitaet/