Georg Meier schrieb am 02.11.2021 10:36:
Eine frei getroffene Entscheidung aus eigenem Willen ist unhinterfragt hinzunehmen.
Egal, ob's um den Besuch bei der Schwiegermutter oder sonstiges geht.
Das muß einem nicht gefallen, aber das ist vollkommen irrelevant.
Wenn Du Deine Schwiegermutter umbringst, ist das dann auch Deine frei getroffene Entscheidung, die die Staatsanwaltschaft unhinterfragt hinzunehmen hat?
Und wenn nein, wo GENAU verläuft die Grenze?