Pferdewaschanstalt schrieb am 02.11.2021 13:04:
GordonHannes schrieb am 02.11.2021 12:43:
Oder Du lernst im Alter noch schnell, dass man auch zu den sicher absehbaren möglichen Folgen seiner Entscheidungen stehen kann ohne gleich in jämmerliches Selbstmitleid zu zerfliessen sobald man mit winzigen maximal temporären Unannehmlichkeiten konfrontiert wird, wofür man sich entschieden hat.
Dass Ungeimpfte eher gewissen temporären Einschränkungen unterliegen wenn die Coronalage sich verschlechtert - selbst wenn man abartig dumm ist, das ist doch wohl klar.
Nun ja, die Maßnahmen, die da ergriffen wurden und teilweise erlaubt sind, gehen aber weit über das erträgliche Maß hinaus, da hier massiv in die Grundrechte eingegriffen wird.
So ist es z.B. in Hessen und Niedersachsen erlaubt(!) Ungeimpfte, sprich die 2G-Regel, aus Supermärkten auszuschließen.
Allein der Umstand, dass das erlaubt ist, ist so dermaßen daneben, da erübrigt sich jede weitere Diskussion, denn die einzige Antwort hier muss lauten: Das darf nicht sein!
Das ist denke ich überall erlaubt, duue Bundesländer haben nur die rechtliche Lage nochmal klargemacht - ich denke nicht dass in Deutschland irgendein Bundesland gesetzgeberische Kompetenz über das Grundgesetz hat xD.
Der Impfstatus ist nunmal kein Merkmal das im dt Grundgesetz zur Diskriminierung zählt und damit anwendbar als Merkmal für die Vertragsfreieheit und das Hausrecht.
Was Diskrimierung ist wird da genau aufgezählt und alles andere ist halt keine . und es gelten nur unmittelbare Merkmale keine mittelbaren.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.11.2021 16:58).