GordonHannes schrieb am 03.11.2021 02:38:
Oder dass Sie offensichtlich glauben es läge an Ihnen für alle festzulegen was verhältnismässsig und moralisch sei ist einfach nur Grössenwahn - mal daran gedacht?
Ich finde die Kriterien des dt Grundgetzes ganz ok, was eine Diskriminierung ist und was nicht. Gerade wenn ein Kriterium durch die eigene freie Wahl bestimmt werden kann dann seh ich das nicht als Diskriminierung.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Einer glaubt an die Impfung und der andere eben nicht.
Mit dem Glauben ist im GG definitiv keine Religion gemeint, da gleich danach "seiner religiösen oder politischen Anschauungen" steht.