Robert77 schrieb am 03.11.2021 11:44:
Irren ist zwar Menschlich, begangene Fehler nicht mal zur Kenntnis zu nehmen, grenzt schon an Fahrlässigkeit.
Alternativer Formulierungsvorschlag:
Menschlich ist häufig irre, und die Tatsache begangene Fehler im eigenen Handeln nicht mal zur Kenntnis zu nehmen pendelt zwischen grober Fahrlässigkeit und strafrechtlich revevantem Vorsatz.