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  • Markus Kompa

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2007

Re: Wo ist nun Ihr Widerspruch?

Wenn sich eine Zeitung gegenüber der Öffentlichkeit oder Dritten auf das Vorliegen von eidesstattlichen Versicherungen beruft, bezweckt dies, die Story in der Öffentlichkeit glaubhafter zu machen.
Eine eidesstattliche Versicherung ist aber, so lange sie nicht vor Gericht vorgelegt wird, nicht viel mehr als beschriftetes Papier. Die Geschichte wird dadurch nicht wahrer, vielmehr wird versucht, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu steigern. Nachrichtenwert hätte allenfalls, wenn man damit ein Gericht überzeugt hätte.

Vor dem Strafrichter nützt eine solche Erklärung allenfalls bei der Frage zu § 193 StGB, ob journalistische Sorgfaltspflichten beachtet wurden, ansonsten hört der nur Zeugen.

In einem zivilrechtlichen Verfügungsverfahren kann mit einer eidesstattlichen Versicherung allenfalls ein Etappensieg eingefahren werden - und der Zeuge in strafrechtliche Probleme gebracht werden, sollte er geflunkert haben.
In einem konventionellen Klageverfahren nutzt eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls nichts, da müssen die Zeugen schon persönlich antanzen.

Eine eidesstattliche Versicherung ist außerdem nur eines von vielen Mitteln, um eine Verdachtsberichterstattung glaubhaft zulässig zu machen, wobei auch die Einhaltung weiterer Kriterien erforderlich. Der Beweis durch irgendwelche Aussagen ist allerdings der schwächste überhaupt.

Aber wenn Sie mir eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, dass der Kollege Brenecke falsch liegt, wäre ich ggf. bereit, Ihnen Glauben zu schenken.

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