Hirnpilz schrieb am 20.09.2023 12:53:
Wenn man eine Straftat belegen (anzeigen) könnte, würde man ne Aussage machen und kein Interview.
Wenn es so einfach wäre bräuchten wir keine Regeln zum Schutz von Whistleblowern.
Hirnpilz schrieb am 20.09.2023 12:53:
Wenn man eine Straftat belegen (anzeigen) könnte, würde man ne Aussage machen und kein Interview.
Wenn es so einfach wäre bräuchten wir keine Regeln zum Schutz von Whistleblowern.