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Avatar von mi fhein
  • mi fhein

mehr als 1000 Beiträge seit 29.09.2007

Re: Verstehe ich nicht

Das ist in diesem Zusammenhang leider kompletter Unsinn.

Whistleblower-Schutz braucht es dann, wenn jemand bspw. rechtswidriges Verhalten in einem Betrieb öffentlich macht, in dem er selber arbeitet. Hier liegt tatsächlich ein Machtgefälle vor, weil der Whistleblower hier Konsequenzen bspw. in Form einer Kündigung fürchten muß.

Ein Machtgefälle (und einen Machtmißbrauch) gibt es bei Lindemann & Co aber nicht! (Auch wenn die Medien was anderes schreiben!)
Welche Konsequenzen könnte Lindemann denn einem Groupie wohl androhen (und auch umsetzen)?

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