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  • Hirnpilz

395 Beiträge seit 29.08.2022

Was soll der Eiertanz?

Alles in allem ist der Artikel ein guter Versuch, den "Ruf" der EV durch den Gebrauch durch die Presse zu retten. Allerdings ist der versuch sinnlos, wenn nicht die Presse auch interesse daran hat das zu tun. Und um das tanzt der Artikel nunmal leider wortreich drumherum.

Denn, Herr Rieg, Eidesstattliche Versicherungen bei Artikeln sind Nebelkerzen. Allerdings nicht vom "Aussagenden", sondern von der Presse die sie verwendet. Vor allem wenn das schreibende "Blatt" es, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, für nötig befindet darauf hinzuweisen das der oder die Bezeugende gegenüber dem Reporter (oder der Zeitung) eine EV abgegeben hat.

Denn:

Investigative Recherchen werden mit diesen Beteuerungen oft von Zeugen untermauert.

Nein. Eine Investigative Recherche würde sowas wie Beweise (oder zumindest rechtlich verwertbare Aussagen) hervorbringen. Und für etwas das ich Belegen kann, brauche ich kein "Ehrenwort".

Etwas das, was, grade im Fall Lindemann, eben (Staatsanwaltlich festgestellt!) NICHT stattgefunden hat.

Die EV (vor allem in diesem Fall) in der Presse ist einfach nur eine versicherung für die entsprechende Journallie, für den Blödsinn der abgedruckt wird nicht haftbar gemacht zu werden zu können. Schlimmer: Die EV wurde von der Presse dazu verwendet, der "Aussage" den Anschein eines (Strafrechtlich) relevanten Beweises zu geben.

Die Konsequenz für mich: Kommt eine Zeitung o.ä. mit einer Story daher die sich auf "Eidesstattliche Versicherungen" beruft, werde ich zukünftig einen Bogen um diese Berichterstattung machen.

BTW:

Informantenschutz

... im Falle eines schriftlichen Gerichtsverfahrens gelangen solche Dokumente auch zu der Partei, die eine einstweilige Verfügung beantragt. ... Gerade im Zusammenhang mit Whistleblowern bedeutet dies, dass zunächst wenigstens dem Beschuldigten offenbar wird, wer genau Vorwürfe erhoben hat, auch wenn diese Person in der Berichterstattung anonymisiert war.

Öhm, wieso? Beziehungsweise: Wieso sollte ein Gericht die Identität des "Zeugen" preisgeben (vor allem wenns um strafrechtlich Relevantes geht)? Die ist für eine einstweilige Verfügung gegen eine Veröffentlichung eines Artikels nicht erforderlich. Alles was der Antragsteller dafür machen muss, ist glaubhaft darlegen das der inhalt des Artikels nicht den Tatsachen entspricht. Bestenfalls benötigt er dafür die "Originalaussage" des "Zeugen" um seine Stellungsnahme verfassen zu können - welcher Seite der Richter dann glaubt ist seine sache, und nur er muss dafür beide Seiten kennen.

Kommt es zum sogenannten Hauptsacheverfahren, muss öffentlich verhandelt werden und Zeugen müssen vor Gericht erscheinen.

Nein. Ein Gericht kann, wenn es das als durch die Umstände angebracht sieht, ein Verfahren (oder Teile davon) "Nichtöffentlich" veranstalten. Auch können Zeugen (mittlerweile) ohne Preisgabe ihrer Identität Aussagen in einem Prozess machen, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, das durch öffentlich werden der Personalie dem Zeugen "eine nicht zumutbare Gefahr" entsteht.

Wer sich also gegenüber der Presse offenbart, muss beim Unterzeichnen einer eidesstattlichen Versicherung wissen, dass im Falle ihrer Vorlage bei Gericht nicht nur eine Strafe für Falschbehauptungen droht, sondern dass auch die Anonymität nicht mehr gewährleistet ist.

Die Behauptung, gegenüber Journalisten abgegebene eidesstattliche Versicherungen seien "wertlose Nebelkerzen", ist in der Praxis jedenfalls dann falsch, wenn sie korrekt formuliert sind, nämlich zur Vorlage bei einem Gericht und in Kenntnis, dass eine falsche Erklärung unter Strafe steht.

Ja, wenn, toll. Wortreiche umschreibung dafür, dass die Presse (vor allem in diesem Fall) die EV (miss)braucht, um sich vor Konsequenzen zu schützen, und den "Whistleblower" aus dem Fenster zu hängen.

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