Ich verstehe Ihren Widerspruch nicht - und sehe stattdessen tatsächlich eher Nebelkerzen.
Die Aussage, Journalisten könnten sich auf eine eV berufen, ist so nicht haltbar.
Eine eidesstattliche Versicherung ist lediglich eine Möglichkeit, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine streitige Tatsache glaubhaft zu machen. Mehr nicht.
Es geht doch genau darum- und zwar ausschließlich: eine Behauptung im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft zu machen. Genau das erläutere ich, genau dafür ist die Versicherung an Eides statt (EV) da, die sich Journalisten geben lassen, genau so wird sie permanent genutzt.
Dass eine EV alleine den presserechtlichen Anforderungen an Verdachtsberichterstattung erfüllen soll, habe ich nie behauptet (und im Falle Aiwanger an mehreren Stellen deutlich dargelegt, was es stattdessen braucht). Auch dass sie gerade kein Beweis ist - sonst hätten wir ja keine VERDACHTsberichterstattung.
Eine eV ist gegen eine Klage im Hauptsacheverfahren im Übrigen bedeutungslos.
Das steht in anderen Worten bereits in meinem kurzen Beitrag.
Es ging allein darum darüber aufzuklären, dass die vielfach vertretene Behauptung falsch ist, Journalisten könnten mit angeblichen eidesstattlichen Versicherungen so viel wedeln wie sie wollten, ohne irgendeine Bedeutung damit zu erlangen (wie bspw. vom geschätzten Thomas Fischer vereinfacht: https://rundschau-hd.de/2018/02/das-sternchen-system-thomas-fischers-zeit-kritische-anmerkungen-zum-medien-tribunal-gegen-dieter-wedel/. Es ging um ein klitzekleines Orientierungsangebot für Mediennutzer.