wutzler schrieb am 31.10.2023 18:58:
Helmut Jakoby schrieb am 31.10.2023 15:39:
wissen ist ohnmacht schrieb am 31.10.2023 14:55:
wutzler schrieb am 31.10.2023 14:15:
Ganz egal welche Ethnie zivile Strukturen angreift, und Zivilisten vertreibt und vernichtet.
Völkermord bleibt Völkermord und absolut nichts rechtfertigt solches Verhalten.jetzt bin ich mal über deine meinungen zum thema hamas, hisbollah, isis (und so weiter) gespannt.
und danach will ich deine meinung bezüglich den massakern russlands in der ukraine hören.
jetzt aber los!
Ich glaube, dass das Wort "Völkermord" falsch gewählt ist.
Aber Folgendes sagt die UNO:
Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur seien nach dem humanitären Völkerrecht verboten und müssten sofort eingestellt werden.
Völkerstrafgesetzbuch
Paragraph 6
Völkermord(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Das denke ich mir nicht aus, das wurde mal so festgelegt.
Das ist geltendes Gesetz für alle Ethnien.
Danke.