<PRE>>Ein Spiel auf dem Index bedeutet nicht, dass es nicht
>mehr verkauft werden darf, es darf lediglich nicht mehr
>öffentlich dafür geworben werden oder in Regalen
>ausgestellt sein. Dies mit Zensur auf eine Stufe zu stellen,
>ist daher falsch.
</PRE>
Das ist die BPjS-Standardausrede seit 50 Jahren :->. Mit Verlaub:
Wer das behauptet hat entweder von der praktischen Wirkung einer
Indizierung keine Ahnung oder er lügt.
Tatsächlich kommt die Indizierung in ihrer Wirkung einem
Totalverbot sehr nahe, und es erschwerrt oder verunmöglicht auch
Erwachsenen den Zugang zu diesen Schriften. Ich unterstelle darum,
daß es der BPjS nur teilweise um "Jugendschutz" geht,
und sie sich darüber hinaus als eine Art generalpräventive
Moral- und politische Polizei begreift. Die Indizierungspraxis, die
personelle Zusammensetzung der BPjS (u.a. Kirchenvertreter!) und deren
Sprache ("sozialethisch desorientierend") belegt das
eindeutig.
Eine Indizierung verbietet *jede* Werbung und Ankündigung, das
betroffene Werk darf nicht einmal mehr in dem Verlagsprospekt
erscheinen. Sogar Rezensenten müssen mit rechtlichen Problemen
rechnen. und Webseiten, die lediglich Indizierungen auflisteten. Wer
also nicht genau weiß, daß es dieses Werk gibt, hat kaum
eine Chance, überhaupt von dessen Existenz zu erfahren.
Weiter: Indizierte Werke, werden von den marktbeherrschenden Grossisten
normalerweise generell nicht geführt, sind in Buchläden nicht
vorrätig und dürfen nicht über den Versandhandel
angeboten werden, so daß fast alle gängigen Vertriebswege
blockiert sind. Erfahrungsgemäß brechen deshalb nach einer
Indizierung die Verkaufszahlen zusammen, wodurch sich die Herausgabe
eines solchen Werks wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Das betroffene
Werk verschwindet dann ganz - auch für Erwachsene. Das nicht
"Zensur" zu nennen wäre eine böswillige
Verharmlosung dieses Problems.
Auch bei einem "Freispruch" ist ein Indizierungsverfahren
für einen Verlag mit Kosten bis in 5-stellige Höhe (für
Gutachten, Anwälte etc.) verbunden. Für kleinere Verlage ist
das eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung, die zudem das geplante
Einspielergebnis des Titels überschreiten kann. Schadenssersatz
für die Verlage ist nicht vorgesehen, so daß sich bereits
die Einleitung eines solchen Verfahrens ganz hervorragend als
Terrorinstrument gegen renitente Verlage eignet, und auch entsprechend
genutzt wird. [1]
Aus diesem Grund hat sich bei vielen Verlagen eine starke Neigung zu
vorauseilendem Gehorsam ausgebreitet, d.h. es werden auch solche Werke
nicht mehr herausgebracht, bei denen auch nur entfernt die Gefahr einer
Indizierung besteht. Die BPjS hat hier also die Wirkung einer
indirekten Vorzensur, die selbst bei angenommener tatsächlicher
Jugendgefährdung inakzeptabel wäre.
Auch sonst ist dieser TP-Artikel eine krude Mischung aus
Halbwahrheiten, Vermutungen (Nachweis von Jugendgefährdung durch
Schriften wird auch hier nicht erbracht - ebensowenig wird
begründet, warum es mit 18 plötzlich "klick" macht,
und man dann all die ach so gefährlichen Schriften schadlos lesen
kann) und moralischer Entrüstung. Kurz: Ärgerlich.
Gruß, Michael
[1]: Als Beispiel möge der von der BPjS zur Aufgabe getriebene
"Freibeuter"-Verlag, sowie die durch ständige -
vergebliche! - Indizierungsanträge erheblich belastete Herausgabe
der Werke Ralf Königs (Autor von u.a. "Der bewegte
Mann") dienen.