Quote
in Teil D (Nichtöffentliche Liste der Medien mit absolutem
Verbreitungsverbot) sind diejenigen Trägermedien, die nur deshalb
nicht in Teil B aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer
Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2
abzusehen ist, sowie diejenigen Telemedien aufzunehmen, die nach
Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen
in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 Abs. 3 oder 4 des
Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben."
Quote
Man lasse sich die worte auf der Zunge zergehen:"Nichtöffentliche
Liste der Medien mit absolutem Verbreitungsverbot" nach in § 86, §
130, § 130a, § 131 oder § 184 Abs. 3 oder 4 des Strafgesetzbuches
bezeichneten Inhalt haben.
Nichtöffentlich heißt nichts anderes, als daß diese Liste selbst für
den Volljährigen 25 jährigen Erwachsenen nicht einsehbar sein soll.
Beim §184 Absatz 4 kann ich es sogar verstehen, nur kritisch wird die
Sache, wenn aufgrund dieser Listen Filter geschaltet werden. Wie im
Telepolis artikel schon angeklungen könnte man meinen, ja damit
Eltern eine aktuelle Filterliste haben, aber für mich stellt es
nichts anderes dar, als die Schaffung einer zentralen Institution die
generelle Listenpflege für Filter betreibt und daß diese nicht bei
den Providern durchgesetzt werden, daß macht mir niemand weiß.
Anscheinend sind wieder einige Geleicher als die Anderen, da sollte
man sich überlegen ob man nicht bei der BPjM anfängt. Ein Herr Büssow
oder Stellvertreter auf der Demo sagte was von Transparenz der
Filtermaßnahmen und daß es besser sei, wenn eine zentrale Stelle
bestimmt was gefiletrt wird und nicht jeder Provider nach seinem
Gusto filtert und diese zentrale Stelle wird gerade geschaffen und
die Listen sollen geheim bleiben (kann ich auch wieder verstehen, da
man gegen ausländische Seiten relativ wenig machen kann....ups Moment
mal, gegen was, kann man was machen? Eigentlich gegen nur ein Thema,
was weltweit verboten ist.....die bösen Bilder (§184 Absatz 4.), die
anderen Verbotsparagraphen sind halt in anderen Ländern legal)um
nicht zum illegalen Surfen zu verführen. Wo ist hier nun die
Transparenz und wie schaut es mit dem Recht aus, daß ich mich aus
öffentlich zugenglichen ausländischen Quellen frei informieren darf?
Ansonsten sind die Ideen schon alt:
Auf der Seite: http://www.novo-magazin.de/50/novo5086.htm findet
man:
[...] Waren diese Entscheidungen bisher in Listen nachzulesen, so
soll
das neue "Jugendschutzgesetz" (JuSchG) dahingehend geändert werden,
dass Indizierungen von Online-Angeboten demnächst nicht mehr
veröffentlicht werden, da die Nennung der URL quasi eine Werbung oder
zumindest eine Orientierung im Datenmeer des WWW darstellt. [...]
quote.
Demnach dürfen jugendgefährdende Medien, so sie auf der Schwarzen
Liste der Bundesprüfstelle landen, "nicht im Versandhandel oder in
gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person
angeboten oder überlassen " und auch nicht "im Wege des
Versandhandels eingeführt werden".
quote
Auch dies wird schon zur genüge praktisziert:
http://www.novo-magazin.de/50/novo5086.htm
[....] Auch verschärfte man 1997 mit Einführung des
"Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes" das GjS
dahingehend,
dass nun schon der Verdacht auf entsprechend strafrelevante Inhalte
für
staatliche Maßnahmen genügt. Da nichts Indiziertes oder Verbotenes
bzw.
damit Inhaltsgleiches per Post verschickt oder aus dem Ausland
importiert werden darf, wuchs dem Zoll eine Funktion als Brandmauer
gegen Unerwünschtes zu. Bei Stichprobenkontrollen konfisziert diese
Behörde weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit unliebsames
Medienmaterial bei der postalischen Einfuhr und vernichtet es nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Auch für die Polizei reicht
der
Augenschein für die Sicherstellung aus. [...]
Das problem ist jetzt nur, daß das neue Gesetz sinch nun auch auf
elektronische Inhalte ausdehnt, werden nun bei den Providern
Packetsniffer installiert um ähnlich wie der Zoll stichprobenartig
Kontrollen zu starten? Welche Konsequenz hat diese Ausweitung und wie
wird es umgesetzt. Ja, kalr eine Kontrolle ist unmöglich werden
einige sagen, nur das ist nicht das Problem, sondern daß mit solchen
Gesetzen erst die Grundlagen für viel Weiterreichendes geschaffen
wird.
Ansonsten noch
Zensur Teil1:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1254089&forum_id=23415
Zensur Teil2
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1254537&forum_id=23415
Geschichte des Jugenschutzes (Schmutz- und Schundgesetz)
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1407877&forum_id=24800
Greetings Bombjack
in Teil D (Nichtöffentliche Liste der Medien mit absolutem
Verbreitungsverbot) sind diejenigen Trägermedien, die nur deshalb
nicht in Teil B aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer
Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2
abzusehen ist, sowie diejenigen Telemedien aufzunehmen, die nach
Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen
in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 Abs. 3 oder 4 des
Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben."
Quote
Man lasse sich die worte auf der Zunge zergehen:"Nichtöffentliche
Liste der Medien mit absolutem Verbreitungsverbot" nach in § 86, §
130, § 130a, § 131 oder § 184 Abs. 3 oder 4 des Strafgesetzbuches
bezeichneten Inhalt haben.
Nichtöffentlich heißt nichts anderes, als daß diese Liste selbst für
den Volljährigen 25 jährigen Erwachsenen nicht einsehbar sein soll.
Beim §184 Absatz 4 kann ich es sogar verstehen, nur kritisch wird die
Sache, wenn aufgrund dieser Listen Filter geschaltet werden. Wie im
Telepolis artikel schon angeklungen könnte man meinen, ja damit
Eltern eine aktuelle Filterliste haben, aber für mich stellt es
nichts anderes dar, als die Schaffung einer zentralen Institution die
generelle Listenpflege für Filter betreibt und daß diese nicht bei
den Providern durchgesetzt werden, daß macht mir niemand weiß.
Anscheinend sind wieder einige Geleicher als die Anderen, da sollte
man sich überlegen ob man nicht bei der BPjM anfängt. Ein Herr Büssow
oder Stellvertreter auf der Demo sagte was von Transparenz der
Filtermaßnahmen und daß es besser sei, wenn eine zentrale Stelle
bestimmt was gefiletrt wird und nicht jeder Provider nach seinem
Gusto filtert und diese zentrale Stelle wird gerade geschaffen und
die Listen sollen geheim bleiben (kann ich auch wieder verstehen, da
man gegen ausländische Seiten relativ wenig machen kann....ups Moment
mal, gegen was, kann man was machen? Eigentlich gegen nur ein Thema,
was weltweit verboten ist.....die bösen Bilder (§184 Absatz 4.), die
anderen Verbotsparagraphen sind halt in anderen Ländern legal)um
nicht zum illegalen Surfen zu verführen. Wo ist hier nun die
Transparenz und wie schaut es mit dem Recht aus, daß ich mich aus
öffentlich zugenglichen ausländischen Quellen frei informieren darf?
Ansonsten sind die Ideen schon alt:
Auf der Seite: http://www.novo-magazin.de/50/novo5086.htm findet
man:
[...] Waren diese Entscheidungen bisher in Listen nachzulesen, so
soll
das neue "Jugendschutzgesetz" (JuSchG) dahingehend geändert werden,
dass Indizierungen von Online-Angeboten demnächst nicht mehr
veröffentlicht werden, da die Nennung der URL quasi eine Werbung oder
zumindest eine Orientierung im Datenmeer des WWW darstellt. [...]
quote.
Demnach dürfen jugendgefährdende Medien, so sie auf der Schwarzen
Liste der Bundesprüfstelle landen, "nicht im Versandhandel oder in
gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person
angeboten oder überlassen " und auch nicht "im Wege des
Versandhandels eingeführt werden".
quote
Auch dies wird schon zur genüge praktisziert:
http://www.novo-magazin.de/50/novo5086.htm
[....] Auch verschärfte man 1997 mit Einführung des
"Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes" das GjS
dahingehend,
dass nun schon der Verdacht auf entsprechend strafrelevante Inhalte
für
staatliche Maßnahmen genügt. Da nichts Indiziertes oder Verbotenes
bzw.
damit Inhaltsgleiches per Post verschickt oder aus dem Ausland
importiert werden darf, wuchs dem Zoll eine Funktion als Brandmauer
gegen Unerwünschtes zu. Bei Stichprobenkontrollen konfisziert diese
Behörde weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit unliebsames
Medienmaterial bei der postalischen Einfuhr und vernichtet es nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Auch für die Polizei reicht
der
Augenschein für die Sicherstellung aus. [...]
Das problem ist jetzt nur, daß das neue Gesetz sinch nun auch auf
elektronische Inhalte ausdehnt, werden nun bei den Providern
Packetsniffer installiert um ähnlich wie der Zoll stichprobenartig
Kontrollen zu starten? Welche Konsequenz hat diese Ausweitung und wie
wird es umgesetzt. Ja, kalr eine Kontrolle ist unmöglich werden
einige sagen, nur das ist nicht das Problem, sondern daß mit solchen
Gesetzen erst die Grundlagen für viel Weiterreichendes geschaffen
wird.
Ansonsten noch
Zensur Teil1:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1254089&forum_id=23415
Zensur Teil2
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1254537&forum_id=23415
Geschichte des Jugenschutzes (Schmutz- und Schundgesetz)
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1407877&forum_id=24800
Greetings Bombjack