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  • Rochus

278 Beiträge seit 22.11.2001

nicht-öffentliche Liste?

Mal ne dumme Frage, wie soll das rechtlich gehen,
jemanden strafrechtlich fuer etwas zu belangen,
was dieser nicht wissen konnte?
Also: Videothekenbesitzer verbreitet ein Video, hat auch
schön brav in der öffentlichen Liste nachgeschaut,
ob er das eigentlich verbreiten darf, und bekommt dann
trotzdem Ärger, weil es in der nicht-öffentlichen Liste
verboten ist?
Das ist meines Erachtens nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar.

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