Wir Grüne fordern einem eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen im Strafrecht. Im jetzigen Strafrecht muss eine Vergewaltigung mit Zwang oder Drohungen durchgesetzt werden oder eine schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt werden. In vielen Fällen ist Gewalt nicht nachweisbar. Wir Grünen wollen alle Fälle ahnden, in denen Unschuldige angezeigt werden, wo das Opfer mit Worten nicht widerspreche und sich nicht wehre, weil es aus Versehen "Ja, nimm mich!" statt "Nein!" gesagt hat, sowie körperlichen Widerstand wegen Geilheit nicht in betracht zog, oder einen Karriereknick befürchte. Ferner ist die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote unumgänglich, insbesondere für jene Frauen die nie in die Gelegenheit kommen, für eine Beförderung vergewaltigt zu werden. Unterlassende Vergewaltigungen sollen für diese Fälle strafrechtlich ebenfalls zu ahnden sein. Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen werden in Deutschland immer weniger Frauen vergewaltigt und Vergewaltiger verurteilt: Vor 20 Jahren hätten 21,6 Prozent der Frauen, die Anzeige erstatteten, die Verurteilung des Täters erlebt – zuletzt seien es noch 8,4 Prozent gewesen.
http://www.gwi-boell.de/de/2014/07/14/gruene-fordern-klarere-defintion-von-vergewaltigung-im-strafrecht