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  • zur Erinnerung an Egon Bahr

860 Beiträge seit 30.01.2017

Re: Mischung aus Wahrheiten und Unwahrheiten

"Welchem ( Strafgerichtshof)denn konkret?

Und hält sich Russland an Urteile internationaler Gerichte, für deren Zuständigkeit es völkerrechtliche Verträge ratifiziert hat?"

Erst einmal muss Russland verurteilt werden, was in den besagten Fällen juristisch einwandfrei unmöglich ist, da keinerlei Beweise für die Anschuldigungen vorgelegt werden.

Die Frage, ob sich Russland an einen Freispruch hält, erübrigt sich dann.

Ein " Anschlag mit chemischen Waffen " in einem anderen Land? Da käme dann der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in Frage, der ja bisher ganz munter fast ausschließlich Delikte aus nicht NATO - Staaten behandelte. Trotzdem warnten die USA schon vorsorglich:

"Die US-Regierung will Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag bei Ermittlungen gegen US-Sicherheitskräfte mit Sanktionen bestrafen.
US-Präsident Donald Trump genehmigte mit einer Verfügung, dass etwaiger Besitz der Betroffenen in den USA eingefroren werden kann. Außenminister Mike Pompeo betonte: „Wir können und wollen nicht dabei zusehen, wie unsere Leute von einem korrupten Gericht bedroht werden.” Justizminister William Barr kündigte an, sein Ministerium werde die Sanktionen „im vollen Umfang des Gesetzes” umsetzen.

Das Weiße Haus teilte mit, der Präsident habe auch die Ausweitung der Visabeschränkungen gegen Mitarbeiter des Strafgerichtshofs und deren Angehörige genehmigt. Die Handlungen des Gerichts stellten einen Angriff auf die Rechte der Amerikaner dar und bedrohten die nationale Sicherheit. Die Vereinigten Staaten würden jede notwendige Maßnahme ergreifen, um Bürger und Verbündete vor ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.

Die Vereinten Nationen zeigten sich von dem Vorgehen der US-Regierung „besorgt”. Die Sache werde sehr genau beobachtet, sagte ein Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres in New York. "

An anderer Stelle kündigten die USA auch an, etwaige Verurteilte dieses Gerichtshofes durch militärische Aktionen befreien zu wollen.

'Ähnliches verlautete von Russland bisher nicht.

Da Nawalnys " Vergiftung" in der Charite´ festgestellt wurde, nachdem der "Täter", die russische Regierung ihn zur Überprüfung nach Deutschland hat ausfliegen lassen (mein Gott, sind die Leute blöd, solch einen Schwachsinn zu glauben), wäre mir auch mit einem Stadtbezirksgericht in Berlin Mitte gedient. Dann müsste die Bundesregierung die Beweise zu Nowitschok auf den Tisch liegen. Deshalb finden weder zu Skripal noch zu Navwalny keinerlei gerichtliche Überprüfungen statt, sei es auch vor dem kleinsten lokalen Gericht .

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.04.2021 10:59).

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