Mahony James schrieb am 20.05.2024 22:26:
Als Flüchtling darf man die ersten 6 Monate nicht arbeiten. Natürlich kriegen die erstmal Bürgergeld.
Flüchtlinge bekommen erst dann Bürgegeld, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein könnten vorher bekommen sie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz das ist was ganz anderes als Bürgergeld und hat nichts miteinander zu tun.
Da ist nicht der Grund für den Bezug von Bürgergeld, dass man nicht arbeiten darf.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.05.2024 09:35).