> Und mein Zutrauen in den deutschen Rechtsstaat ist spätestens seit
> dem perdue als ich bis zum EGMR gehen musste [...]
> Mein neuster Aphorismus:
> Vor Gericht beginnt nicht der Rechtsstaat, hier endet er.
Mir scheint (no offense) du hast eine falsche Vorstellung davon, was
ein Rechtsstaat ist. Mit "Gerechtigkeit" oder "Richtig" hat das
erstmal nicht das Geringste zu tun. Es bedeutet, dass staatliche
Machtausübung durch Gesetze kodifiziert wird, nichts sonst. Im
Gegensatz zur Willkürherrschaft, wo neue Interessen aus heiterem
Himmel durchgesetzt werden, werden diese in einem Rechtsstaat
zunächst in Gesetze gegossen, dadurch objektiviert und unangreifbar
gemacht("Das Gesetz will es so").
Die Interessen selbst sind genauso willkürlich (deswegen ändern wir
ja ständig das GG), können aber, sobald sie in Gesetzesform
vorliegen, nicht mehr wie bei der Willkürherrschaft moralisch
angeklagt werden ("Deine Willkür ist gemein und ungerecht"), sondern
haben absoluten Charakter bekommen. Die ANWENDUNG des Gesetztes, so
niederträchtig man es finden mag, unterliegt dann objektiven
Gesichtspunkten.
Den Unterschied nochmal kurz gefasst: In der Willkürherrschaft wirst
du einfach verprügelt, im Rechtsstaat muss zuerst ein Gesetz erlassen
werden, dass der Staat dich verprügeln darf. Aber Schläge kriegste
hier wie da.
Dein "Zutrauen" entspringt also meiner Ansicht nach aus einem
falschen Verständnis dafür, was der Rechtsstaat ist und wozu er "da
ist". Du scheinst anzunehmen, er wäre für das "Richtige" oder
"Gerechte" da, dabei ist das in seiner Definition (Interessen werden
vor der Durchsetzung ins Recht gesetzt) gar nicht angelegt.
> BTW, dass Richter quasi eine "Vergleichsprämie" bekommen, pfeifen die
> Spatzen schon lange von den Dächern.
Warum findest du das bemerkenswert? Naiverweise könnte man sagen,
dass ein Vergleich eher gut ist, a la "einigt euch selbst", was ich
persönlich immer besser finde, als das per Gesetz und damit
Staatsgewalt regeln zu müssen. Oder was ist da dein Punkt?