Welchem Migranten das nicht gefällt der kann doch in einem unserer
nichtasylbegründendem Nachbarländer bleiben.
Insofern gehen unsere üblichen Gutmenschen-KZ-Bedenken voll daneben.
So hat auch unser Bundesverfassungsgericht entschieden und so wird es
seit Jahren an Flughäfen durchgeführt.
nichtasylbegründendem Nachbarländer bleiben.
Insofern gehen unsere üblichen Gutmenschen-KZ-Bedenken voll daneben.
So hat auch unser Bundesverfassungsgericht entschieden und so wird es
seit Jahren an Flughäfen durchgeführt.