Allein die Hinrichtung eines Unschuldigen zu verhindern ist es wert darauf zu verzichten.
Dafür gab es ab 49 als Ersatz die lebenslange Strafe , für den Verurteilten nicht humaner , aber es verhinderte den Justizmord.
Heutzutage müssen auch Mörder resozialisiert werden , folglich wird auch die Tschäpe die bereits artig am Stuhlkreis teilnimmt bald wieder ihre Volksgenossen in Freiheit begegnen.
Und im Fall Möhlmann braucht ein überführter Mörder gar keine Angst vor dem Gefängniss zu haben , da Richter entschieden haben ihn nicht mehr anzuklagen.
Also nicht so überheblich , so toll ist es auch heute nicht !