Ich bin da weniger enthusiastisch.
Wie oft werden auf lebenlange Freiheitsstrafe lautende Fehlurteile aufgehoben? Nach welcher Zeit? In welchem Zustand des Verurteilten? In welche Umgebung? Und so weiter und so fort. Was hat der zu Fehlverurteilte dann noch vom Leben zu erwarten? Man muß ja nicht gleich an angebliche Kindesmißbraucher denken, die von nun an mit Angriffen jeder Art rechnen und ständig Inkognito bleiben müssen. Alles kaputt, nichts wird gekittet. Wo der Staat zuvor noch gnadenlos zuschlug, hält er sich hinterher zurück, fängt ja bekanntlich bei der unsäglich niedrigen Haftentschädigung an.
Als ich noch Glotze an hatte, gab es Dokus dazu, nicht nur zu den bekannten Fällen. Deren Antwort auf die erste Frage: Selten und nur nach erheblichem Aufwand (das etwa der Bruder Chemie studieren muß, um Gutachten überführen zu können).
In USA haben Korrekturen von Fehlurteilen zu etwa Sexualstraftaten geringe Bedeutung, weil der Fehlverurteilte weiterhin unverändert in den (Polizei)Computern steht und im Endeffekt richterliche Bescheinigungen seiner Unschuld mitführen muß. Ich glaube, sowas gabs in D auch schon.
Das Argument mit der möglichen Korrektur ist also weniger wert, als man auf den ersten Blick meint. Nicht das zerstörte Leben wird korrigiert, sondern das Urteil.