"....dass Menschenrechte nur dann bemüht werden, wenn es sich um angebliche Verfolgungen russischer Staatsbürger handelt."
Aber nur, wenn deren "Verfolgung" in Russland stattfindet. Ansonsten dürfen russische Staatsbürger im Westen nach belieben enteignet, sanktioniert und verfolgt werden, weil ihr "Verbrechen" darin besteht, ebensolche zu sein (Butina u.a.).