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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht laut GG.

Und alle anderen können nach GG abgewiesen oder abgeschoben werden.

Derserteute aus Bürgekriegs- und Hungerländenr wegen Überbevölkerung waren nicht als Politisch Verfolgte definieert 1948.

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