Frank_Drebbin schrieb am 03.08.2021 22:09:
Re: Komisch nur, daß es jetzt schon ein Vetorecht gibt
Das des Finanzministers....Sie reden also Stuss
Das Vetorecht des Finanzministers bezieht sich nicht auf den vom
Bundestag zu beschließenden Bundeshaushalt, sondern ausschließlich auf “Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben”. Siehe Artikel 112 GG.
Das entspricht einem verfassungsrechtlichen Finanzierungsvorbehalt bezüglich nicht vom Bundestag beschlossener etwaiger Sonderausgaben des Staates.
Und das vergleichst du mit dem lustigen Weihnachtswunsch der Olivgrünen Gender-Partei über alle andere Resorts des Kabinetts eine Art Aufseherstatus etablieren zu wollen. :-D
Annalena “kommt” zwar “aus dem Völkerrecht”, hat aber offenbar mehr Ahnung vom Trampolinhüpfen als von den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Landes, in dem sie furchtbar gerne Kanzlerin spielen würde.
Im Übrigen würde die halbwegs vernünftige Ausübung eines derartigen Vetorechts die intellektuelle Kapazität der Grün_innen und Grün_enden bei weitem überfordern.