Arutha schrieb am 08.09.2024 16:59:
Der war gut....genau wie es in westlichen Armeen auch nicht zu Kriegsverbrechen kommt, richtig...
Wie üblich ein Strohmann. Ziemlich schwach von dir, mir eine Aussage unterzujubeln, die ich nicht gemacht und auch nicht impliziert habe.
Es geht mir um die allgemeinen Normen und Vorschriften für Militärangehörige. Diese beinhalten in keiner modernen Armee irgendwelche Aufforderungen zu Kriegsverbrechen. Normalerweise werden die (hoffentlich) bestraft.
Daß es zu Kriegsverbrechen kommen kann und auch kommt, ist ungefähr so erwartbar wie daß es zu Verbrechen an sich (auch im Zivilleben) kommt.
Oder können Verbrechen nicht vorkommen, wenn sie doch eigentlich verboten sind!? Kindergartenlogik.
Zurück zu der von mir kritisierten Pauschalaussage:
Beschäftige dich mit den Regelungen und Gesetzen zum Militärdienst. Warst du bei Bund?
Dann solltest du eigentlich wissen, daß von Soldaten durchaus Moral und ein Nachdenken über ihre Befehle erwartet wird und keine willen- und gedankenlose Ausführung. Dies würde sogar bestraft im Falle von Befehlen, die Kriegsverbrechen u.ä. darstellen.
Auch droht z.B. bei Befehlsverweigerung eben nicht immer ein Kriegsgericht, Gefängnis oder sogar ein Erschießungskommando (Kriegsgericht vielleicht, aber das bedeutet nicht zwingend Verurteilung).
Jedenfalls nicht in westlichen Demokratien.
Sogar in der "DDR" (Bezug auf die NVA) gab es folgendes im Strafgesetzbuch:
§ 258. Handeln auf Befehl
(1) Eine Militärperson ist für eine Handlung, die sie in Ausführung des Befehls eines Vorgesetzten begeht, strafrechtlich nicht verantwortlich, es sei denn, die Ausführung des Befehls verstößt offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze.
(2) Werden durch die Ausführung eines Befehls durch den Unterstellten die anerkannten Normen des Völkerrechts oder ein Strafgesetz verletzt, ist dafür auch der Vorgesetzte strafrechtlich verantwortlich, der den Befehl erteilt hat.
(3) Die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, begründet keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Und der "Mauerschütze", der absichtlich/unabsichtlich daneben schießt, wurde auch nicht 10 Jahre in den Kerker geworfen oder standrechtlich erschossen. Er hatte durchaus die Wahl.
PS: Wie es bei Russen und Chinesen ist, weiß ich nicht. Kannst du dich da aus?
mfg, kruziform