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Avatar von Dr. Phibes
  • Dr. Phibes

mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2009

Immer in solchen Texten "Menschenrechte" dazuschreiben

Dann ist man zumindest in Österreich auf der sicheren Seite. Das nur als Beispiel für die sprachlichen Fallstricke, die bei der Analyse auftreten können.
"Ich sprenge morgen das Rathaus, um das System zu zerstören" dürfte ja schon gut abgedeckt sein.

https://gesetzefinden.at/bundesrecht/bundesgesetze/stgb/para-278c
(3) Eine Tat nach Abs. 1 oder Abs. 2a gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.

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