fxj schrieb am 19.04.2024 08:28:
weil sonst die Chatbot Hersteller mit Regresszahlungen dran wären und das zahlt keine Versicherung. Alle technischen Hilfsmittel müssen erst von einem Arzt "verantwortet" werden. Altes Mediziner Grundgesetz.
Hämatologieautomaten sind dann schon grenzwertig? Die Grenze scheint mit doch sehr diffus zu sein.