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mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2000

Aufgrund einer Panne war Benzin sogar schon mal verboten...

BasisDemokrat schrieb am 18. September 2004 14:15

> Wenn man die derzeit herrschende Sicherheitshysterie konsequent zu
> Ende denkt, dann müßte sogar Benzin verboten werden.

Das hat man übrigens versehentlich schon mal durch eine Panne
geschafft. Damals war das Befüllen von Reservekanistern
formaljuristisch verboten, da die Bearbeiter das übersehen
hatten...

> Es könnte
> schließlich jemand auf die Idee kommen, ein paar Tankwagen voll in
> die Kanalisation oder ein anderes Tunnelsystem einzuleiten und dort
> zur Explosion zu bringen. Eine solche Sprengung würde im
> ungünstigsten Fall einen ganzen Stadtkern zerstören.

Du wirst lachen, aber eine Zubereitung mit der Zusammensetzung
von Benzin dürfte als Laborchemikalie kaum mehr an Privatpersonen
abgegeben werden, da es erhebliche Mengen Benzol enthält und
für Benzol nach § 1 ChemVerbotsV ein Abgabeverbot an Privatpersonen
besteht. Da für Verstösse bis zu 5 Jahre Haft drohen, wird ein
Händler zögern, es nach der Ausnahme für Forschungszwecke, welche
in Kommentaren entweder übergangen oder als unverantwortliche
Gesetzeslücke kritisiert wird, herauszugeben.

> Wenn das schon die GdP sagt, dann ist es wirklich amtlich, daß die
> neuen Regelungen absoluter Schwachsinn sind. Schließlich hat die GdP
> sonst immer eine noch weitere Verschärfung des Waffenrechts
> gefordert.

In der GdP-Zeitschrift "Deutsche Polizei" sprach man nicht umsonst
wörtlich von "Waffenrecht als Lachnummer" und befürchtete u.a. eine
Überlastung der Polizei etwa mit Ermittlungen wegen Spielzeugpistolen
von Kindern nach Nachbarschaftsstreitigkeiten dank der neuen
Regelung.

> Wie ist das eigentlich in der Schweiz? Die Behörden sind dort zwar
> auch ziemlich bürokratisch, aber wenn es um Forschung und Unternehmen
> geht so liberal wie möglich.

Generell ist da scheinbar manches einfacher. Dinge, die in
Deutschland erlaubnispflichtig sind und wofür Erlaubnisse
kaum zu bekommen sind, darf dort z.T. jeder erlaubnisfrei.
Etwas Bürokratisch geht es jedoch auch im Schweizer Giftrecht
mit seinen Giftklassen zu.

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