BasisDemokrat schrieb am 17. September 2004 13:27
> Na ja, zumindest die Gewerbe-Anmeldung geht immer noch relativ
> schnell. Aber der Rest ist wirklich komplizierter geworden, das will
> ich gar nicht verleugnen.
Zumindest sind das hohe Kosten für jemanden, der etwas gerade
erst entwickeln will, aber noch nicht sicher sein kann,
ob es klappt. Es kommen dann ja noch Material- und
Arbeitszeit sowie Gerätekosten hinzu. Da kommt schon heute
ganz schön etwas zusammen.
> Das war mir nicht bekannt. Ich bin davon ausgegangen, daß es
> ausreicht eine entsprechende Schulung zu besuchen.
Nein, in Deutschland reicht das für Umgang mit pyrotechnischen
Gegenständen der Klassen IV (oder Sprengungen usw.) nicht aus.
Dafür kommt nach der Harmonisierung der Regeln für
Feuerwerk dank der EU mittlerweile manches ehemalige
Klasse IV-Feuerwerk auch als Klasse II Silvesterfeuerwerk
für jedermann in den Handel...
> Deutschland wird allmählich zu einem Land, in dem nur noch Monopole
> gedeihen. Das gilt für fast alle Bereiche. Aber in den Sonntagsreden
> wird immer von freier Markwirtschaft schwadroniert. Wo ist sie denn
> hier, die freie Marktwirtschaft mit ihrer vielbeschworenen
> segensreichen Konkurrenz, die die Preise reguliert und die
> Innovationen fördert?
Das empfinde ich auch als Ärgernis.
> Ich finde es ist auch eine Art Enteignung, wenn ein einschlägiges
> Hochschulstudium nicht mehr uneingeschränkt als Fachkunde anerkannt
> wird. Außerdem ist es ein Verstoß gegen die im Grundgesetz
> ausdrücklich geschützte Freiheit von Wissenschaft und Forschung.
Zumal man den Fachkundeparagraphen 9 sogar 1998 rückwirkend
verschärft hat.
Das ist leider oft so. Ein Wissenschaftler etwa an einem
Max-Planck-Institut, das für elektrochemische Experimente
mit 101 g Ammoniumperchlorat als Leitsalz umgehen will,
bräuchte dafür eigentlich eine Erlaubnis. Ein 15-jähriger
Amerikaner oder Engländer, der 500 g Ammoniumperchlorat
für nachladbare Modellraketentreibsätze mitbringt, dürfte
das jedoch erlaubnisfrei... Da fragt man sich: Wo bleibt da der
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG und die
besondere Berücksichtigung der (von verfassungsimmanenten
Schranken abgesehen schrankenlos gewährte!) Forschungsfreiheit
des Art. 5 Abs. 3 GG?
Denn vielfach ist man darauf angewiesen,
Stoffe zur Detonation zu bringen. Es ist nicht einzusehen, wieso
das bei theoretisch 100 Milligramm Explosivstoff nur einem
Sprengberechtigten vorbehalten werden soll, während 10 Kubikmeter
Knallgas etc. von jedem Laien zur Detonation gebracht werden dürfen,
wo die Wirkung ggf. verheerend wäre.
Es wäre jedoch denkbar, sich hier bei kleinen Mengen auf eine
Ausnahmeregel, die nur Fachkunde für die betreffende Tätigkeit
verlangt, zu berufen. Ausserdem könnte man den Begriff "Sprengung"
anders auslegen. Ein Laborexperiment ist für mich
eigentlich keine Sprengung. Aber vermutlich sehen das
Behörden wie beim Vulkanversuch (siehe unten) ganz anders.
Für mich ist das auch kein pyrotechnischer Gegenstand,
wenn loses Ammoniumdichromat angezündet wird und aufglüht,
für einige Behörden offenbar schon.
> Das kann Jahre dauern ...
Das hat es schon öfter gegeben und kostet viel Zeit.
Deshalb gingen schon Firmen ins Ausland und die Politik
gelobte Besserung. Wenn ich mir jedoch das neue
Waffenrecht ansehe, stimmt die Kritik der GdP daran
völlig: Das ist noch unübersichtlicher und jetzt
weiss bald kaum noch jemand, wie es anzuwenden ist.
Wenn das auf anderen Gebieten ähnlich läuft, gute Nacht!
> Das ist ein guter Ansatz. Eine Mengenbegrenzung ist einem generellen
> Verbot auf jeden Fall vorzuziehen.
Eben so würde man das wissenschaftlich begründet und
verfassungskonform lösen. Bei kleinen Mengen kann kaum
etwas passieren. Bei mittleren weniger als bei grossen
Mengen. Das wusste schon Paracelsus in bezug auf Gifte.
Doch der Gesetzgeber will in Deutschland fast immer
100 Milligramm mit 1000 Tonnen gleichsetzen und identisch
behandeln, was absurd ist.
> Eine wirklich irrwitzige Situation. Aber so ist es nun einmal, wenn
> Lehrer und Juristen Regelungen für andere Berufsgruppen machen, ohne
> dabei Experten zu befragen.
Ich kann das auch nicht nachvollziehen, wie man auf diese Idee
kam. Offenbar haben die zu viele Kriminalfilme gesehen. Dass
Schwarzpulver im Unterschied zu solchen Stoffen nicht detoniert,
war denen scheinbar unbekannt.
> Das hat über 100 Jahre gut funktioniert und das Interesse der Schüler
> für die Chemie geweckt. In anderen Ländern ist das auch heute noch
> so. Nur Deutschland und ein paar andere europäische Länder (z.B.
> Italien) schneiden sich selbst den Weg in die Zukunft ab.
Eben. Wenn man sich ansieht, was für ein Theater das z.T. wäre,
manchen dieser Versuche heute streng nach Vorschrift durchzuführen,
wenn es etwa um pyrotechnische Gegenstände (oder was Behörden
darunter
verstehen-etwa den Vulkanversuch!) ohne Zulassung geht.
Für etwas grössere müsste man gar für sich selbst neuerdings
eine Bedienungsanleitung schreiben und das Produkt
erst einem Prüflabor vorlegen, den Versuch 14 Tage vorher anzeigen
usw. wenn das nicht in den 90er Jahren in Schulen bis auf
Kleinmengen komplett verboten worden wäre...
> Da sind die Pfeifen, die bei uns die Gesetze machen, wahrscheinlich
> wegen der internationalen Beziehungen nicht um eine Ausnahmeregelung
> herumgekommen. Das zeigt wie locker das Recht im internationalen
> Ausland im Durchschnitt wohl ist.
Das kann man wohl sagen.
> Eines Tages (der wohl nicht mehr allzu fern ist), werde ich
> Deutschland verlassen, weil ich den geballten Schwachsinn hier nicht
> mehr ertragen kann.
Diese ganzen Regelungen sind langsam derart unsinnig und hinderlich,
dass man kaum weiss, wie man noch eine Arbeit ausführen soll.
> Na ja, zumindest die Gewerbe-Anmeldung geht immer noch relativ
> schnell. Aber der Rest ist wirklich komplizierter geworden, das will
> ich gar nicht verleugnen.
Zumindest sind das hohe Kosten für jemanden, der etwas gerade
erst entwickeln will, aber noch nicht sicher sein kann,
ob es klappt. Es kommen dann ja noch Material- und
Arbeitszeit sowie Gerätekosten hinzu. Da kommt schon heute
ganz schön etwas zusammen.
> Das war mir nicht bekannt. Ich bin davon ausgegangen, daß es
> ausreicht eine entsprechende Schulung zu besuchen.
Nein, in Deutschland reicht das für Umgang mit pyrotechnischen
Gegenständen der Klassen IV (oder Sprengungen usw.) nicht aus.
Dafür kommt nach der Harmonisierung der Regeln für
Feuerwerk dank der EU mittlerweile manches ehemalige
Klasse IV-Feuerwerk auch als Klasse II Silvesterfeuerwerk
für jedermann in den Handel...
> Deutschland wird allmählich zu einem Land, in dem nur noch Monopole
> gedeihen. Das gilt für fast alle Bereiche. Aber in den Sonntagsreden
> wird immer von freier Markwirtschaft schwadroniert. Wo ist sie denn
> hier, die freie Marktwirtschaft mit ihrer vielbeschworenen
> segensreichen Konkurrenz, die die Preise reguliert und die
> Innovationen fördert?
Das empfinde ich auch als Ärgernis.
> Ich finde es ist auch eine Art Enteignung, wenn ein einschlägiges
> Hochschulstudium nicht mehr uneingeschränkt als Fachkunde anerkannt
> wird. Außerdem ist es ein Verstoß gegen die im Grundgesetz
> ausdrücklich geschützte Freiheit von Wissenschaft und Forschung.
Zumal man den Fachkundeparagraphen 9 sogar 1998 rückwirkend
verschärft hat.
Das ist leider oft so. Ein Wissenschaftler etwa an einem
Max-Planck-Institut, das für elektrochemische Experimente
mit 101 g Ammoniumperchlorat als Leitsalz umgehen will,
bräuchte dafür eigentlich eine Erlaubnis. Ein 15-jähriger
Amerikaner oder Engländer, der 500 g Ammoniumperchlorat
für nachladbare Modellraketentreibsätze mitbringt, dürfte
das jedoch erlaubnisfrei... Da fragt man sich: Wo bleibt da der
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG und die
besondere Berücksichtigung der (von verfassungsimmanenten
Schranken abgesehen schrankenlos gewährte!) Forschungsfreiheit
des Art. 5 Abs. 3 GG?
Denn vielfach ist man darauf angewiesen,
Stoffe zur Detonation zu bringen. Es ist nicht einzusehen, wieso
das bei theoretisch 100 Milligramm Explosivstoff nur einem
Sprengberechtigten vorbehalten werden soll, während 10 Kubikmeter
Knallgas etc. von jedem Laien zur Detonation gebracht werden dürfen,
wo die Wirkung ggf. verheerend wäre.
Es wäre jedoch denkbar, sich hier bei kleinen Mengen auf eine
Ausnahmeregel, die nur Fachkunde für die betreffende Tätigkeit
verlangt, zu berufen. Ausserdem könnte man den Begriff "Sprengung"
anders auslegen. Ein Laborexperiment ist für mich
eigentlich keine Sprengung. Aber vermutlich sehen das
Behörden wie beim Vulkanversuch (siehe unten) ganz anders.
Für mich ist das auch kein pyrotechnischer Gegenstand,
wenn loses Ammoniumdichromat angezündet wird und aufglüht,
für einige Behörden offenbar schon.
> Das kann Jahre dauern ...
Das hat es schon öfter gegeben und kostet viel Zeit.
Deshalb gingen schon Firmen ins Ausland und die Politik
gelobte Besserung. Wenn ich mir jedoch das neue
Waffenrecht ansehe, stimmt die Kritik der GdP daran
völlig: Das ist noch unübersichtlicher und jetzt
weiss bald kaum noch jemand, wie es anzuwenden ist.
Wenn das auf anderen Gebieten ähnlich läuft, gute Nacht!
> Das ist ein guter Ansatz. Eine Mengenbegrenzung ist einem generellen
> Verbot auf jeden Fall vorzuziehen.
Eben so würde man das wissenschaftlich begründet und
verfassungskonform lösen. Bei kleinen Mengen kann kaum
etwas passieren. Bei mittleren weniger als bei grossen
Mengen. Das wusste schon Paracelsus in bezug auf Gifte.
Doch der Gesetzgeber will in Deutschland fast immer
100 Milligramm mit 1000 Tonnen gleichsetzen und identisch
behandeln, was absurd ist.
> Eine wirklich irrwitzige Situation. Aber so ist es nun einmal, wenn
> Lehrer und Juristen Regelungen für andere Berufsgruppen machen, ohne
> dabei Experten zu befragen.
Ich kann das auch nicht nachvollziehen, wie man auf diese Idee
kam. Offenbar haben die zu viele Kriminalfilme gesehen. Dass
Schwarzpulver im Unterschied zu solchen Stoffen nicht detoniert,
war denen scheinbar unbekannt.
> Das hat über 100 Jahre gut funktioniert und das Interesse der Schüler
> für die Chemie geweckt. In anderen Ländern ist das auch heute noch
> so. Nur Deutschland und ein paar andere europäische Länder (z.B.
> Italien) schneiden sich selbst den Weg in die Zukunft ab.
Eben. Wenn man sich ansieht, was für ein Theater das z.T. wäre,
manchen dieser Versuche heute streng nach Vorschrift durchzuführen,
wenn es etwa um pyrotechnische Gegenstände (oder was Behörden
darunter
verstehen-etwa den Vulkanversuch!) ohne Zulassung geht.
Für etwas grössere müsste man gar für sich selbst neuerdings
eine Bedienungsanleitung schreiben und das Produkt
erst einem Prüflabor vorlegen, den Versuch 14 Tage vorher anzeigen
usw. wenn das nicht in den 90er Jahren in Schulen bis auf
Kleinmengen komplett verboten worden wäre...
> Da sind die Pfeifen, die bei uns die Gesetze machen, wahrscheinlich
> wegen der internationalen Beziehungen nicht um eine Ausnahmeregelung
> herumgekommen. Das zeigt wie locker das Recht im internationalen
> Ausland im Durchschnitt wohl ist.
Das kann man wohl sagen.
> Eines Tages (der wohl nicht mehr allzu fern ist), werde ich
> Deutschland verlassen, weil ich den geballten Schwachsinn hier nicht
> mehr ertragen kann.
Diese ganzen Regelungen sind langsam derart unsinnig und hinderlich,
dass man kaum weiss, wie man noch eine Arbeit ausführen soll.