BasisDemokrat schrieb am 15. September 2004 9:55
> > Etwa als Medikament (z.B. Nitroglycerin) oder als Notsignalmittel
> > in Fällen von Seenot oder als pyrotechnischer Satz in einem Airbag
> > eines PKW.
>
> Das ist schon alles richtig. Trotzdem wäre es natürlich sinnvoll,
> wenn nicht jeder eine Flasche Nitroglycerin im Schrank hätte :-).
Nun, als Medikament haben es zig Leute im Haus, zig Apotheken
gehen mit (ansonsten erlaubnispflichtigen) nitroglycerinhaltigen
Zubereitungen um. Das Problem ist gar nicht das Nitroglycerin
sondern die Menge. Bei kleinen Mengen von z.B. 3 Gramm kann
Aussenstehenden gar nichts etwas passieren. Insofern waren
bis 1976 solche Experimente mit kleinen Mengen explosiver Stoffe
und pyrotechnischer Sätze generell erlaubt, heute sind sie
streng verboten, sofern sie nicht in Schulen oder Universitäten
ausgeführt werden. Deshalb rücken dann auch Behörden heutzutage
schon mal zu verkappten Hausdurchsuchungen an, wenn bekannt
wird, dass ein Erwachsener (in einem Fall mir bekannten Fall
von 1999 ein Dipl. Chemiker mit Fachkunde nach § 9 Sprengstoffgesetz)
in seiner Firma ein solches Schülerexperiment aus einem
Schulchemiebuch ausprobiert...
Das nennt sich dann Forschungsfreiheit...
Davon mal abgesehen, gibt es weitaus gefährlichere Stoffe, mit
denen Jugendliche heutzutage herumspielen. Organische Peroxide,
die aus Substanzen aus dem Spielwarengeschäft zugänglich sind,
sind weitaus empfindlicher gegen Schlag und Reibung, ja sogar
empfindlicher als übliche Intitialsprengstoffe und haben eine
erhebliche Sprengkraft. Damit hat es schon schwere Unfälle
gegeben - bis hin zu grossen Löchern in tragenden Hauswänden.
Tückischerweise verpuffen sie nämlich beim Anzünden oft zunächst
nur harmlos wie Schießbaumwolle erscheinend, so dass sie
auch noch meist falsch eingeschätzt werden...
Insofern würde man sich wünschen, dass diese eher wie früher
in Büchern von Prof. Römpp/Raaf üblich mit harmloseren
pyrotechnischen Sätzen oder Experimenten wie dem Nitrieren
von Phenol etc. beschäftigen würden.
Doch da hat der Gesetzgeber dann schon
im Vorfeld in Form des § 3 ChemVerbotsV einen Riegel
vorgeschoben, was die Kinder dann zu Spielereien mit
solch gefährlichen "Ersatzstoffen" verleitet...
> Die Bürokratisierung jeder Tätigkeit bis in das Detail hinein ist
> wirklich ein rechter Segen. Merkwürdig ist, daß dabei keiner der
> angeblichen Verfechter des freien Wirtschaftens nach den Folgekosten
> für Unternehmer und Verbraucher fragt. Irgendwann ist einmal alles
> verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Das ist leider das Kernproblem unseres Landes. "Kosten: Keine"
steht dann lapidar in Gesetzesbegründungen, die mal eben über
Nacht zahlreichen Firmen im Extremfall ihren gesamten
Geschäftsbetrieb völlig ohne Grund unter Berufung auf
irgendwelche völlig abstrakten Missbrauchsgefahren verbieten,
wenn plötzlich z.B. (wie kürzlich geschehen) nichtmal mehr
Experimentierkästen für Kinder per Versandhandel verkauft werden
dürfen.
Die ganzen neuen Vorschriften ruinieren letztlich immer mehr
Arbeitsplätze und verhüten die Entstehung neuer Arbeitsplätze,
wenn etwa Feuerlöschfirmen ihre Forschung (oder Herstellung)
etwa wegen des Sprengstoffrechts in EU-Nachbarländern
ausführen müssen, um nicht Jahre Zeit mit bürokratischen
Hürden zu verlieren.
Mit die grösste Unverschämtheit ist jedoch, dass eigentlich
sogar z.B. Besitz alter Fotonegative erlaubnispflichtig ist.
Nur Röntgenbilder sind nämlich von § 27 SprengG befreit.
> Ich finde die Gesetzgebung hierzulande auch ziemlich überzogen. Vor
> allem werden in immer schnellerer Folge Software, technische
> Gegenstände und chemische Stoffe erst legal in Massen verkauft und
> anschließend per Gesetz illegal gemacht. Die Rechtssicherheit, der
> Vertrauensschutz und der Eigentumsschutz haben darunter stark
> gelitten. Manche Oma weiß gar nicht, daß der Besitz des Gurgelmittels
> in ihrer Hausapotheke und des Unkrautvernichters in der Gartenlaube
> jetzt eine Straftat ist. Eigentlich ist eine solche Gesetzgebung ein
> Fall für das Verfassungsgericht.
Das sehe ich ähnlich. Denn hier wird klar das Übermassverbot
verletzt. Leider lassen die Bürger sich viel zu viel bieten.
Die alten Versuche, durch Auslegung des alten Waffenrechts
Besitz usw. von Spielzeugpistolen zu kriminalisieren, landeten
kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Erst in dieser Instanz
sah man das Übermassverbot verletzt und verwarf die absurden
Konstrukte der VGs und OVGs, diese Auslegung zu stützen.
Mittlerweile haben doch sogar Fachleute die grössten Probleme,
überhaupt zu verfolgen, was erlaubt und verboten ist. Erschwerend
kommt hinzu, dass nach einem Fall vor dem AG Wertheim zu urteilen
einige selbst nicht fachkundige Richter
für Verstösse gegen solche fragwürdigen neuen,
partiellen Verbote knallharte Strafen verhängen und
meinen, den aufgrund von Pannen oft völlig überzogenen
Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Haft ausschöpfen zu müssen.
> Ja, da ist schon etwas dran. Aber es gibt eben auch die negativen
> Beispiele.
Ich sehe keine Probleme, die Gesetzgebung in Österreich oder
in Deutschland bis in die 70er Jahre in der heutigen Zeit
anzuwenden.
> Trotzdem meine ich, man sollte sich in Deutschland etwas lockerer
> machen. Was wir momentan haben ist eine widerlich schizophrene und
> paranoide Gesetzgebung:
>
> Beispielsweise dürfen Schreckschußpistolen mit Munition frei verkauft
> werden, aber das Mitführen und Abfeuern ist sogar am Sylvesterabend
> eine Straftat. Wenn ich dann am Sylvesterabend durch die Stadt gehe,
> sehe ich an jeder Ecke Leute mit Schreckschußwaffen ballern. Warum
> macht man überhaupt solch ein Gesetz, wenn man vorher schon weiß, daß
> sich keiner daran halten wird und die vorgebliche Straftat
> staatlicherseits durch den legalen Verkauf von Waffen und Munition
> auch noch fördert? Das ist doch einfach krasser Blödsinn (oder
> angewandte Bewußtseinsspaltung).
Ich nehme an, dass hier mehrere Ministerialräte unterschiedliche
Ansichten hatten. Brennecke schrieb in der Begründung zum
neuen Waffengesetz, das Abfeuern pyrotechnischer Munition am
31.12. sei schon immer illegal gewesen. Doch das ist eigentlich
bei Lesen des Gesetzestextes nicht nachvollziehbar. Dort stand und
steht nämlich soweit ich mich erinnere, dass mit Waffen von <7.5 J
Geschoßenergie auf einem befriedeten Besitztum geschossen werden
darf,
wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht
verlassen. So eine Leuchtkugel dürfte wohl bei einer
Dichte des Leuchtsatzes von ca. 1.3-1.6 g/cm^3 allerhöchstens
5 Gramm Masse haben. Bei 7.5 J müsste sie
dann bei Vernachlässigung des Luftwiderstandes noch
150 m hoch fliegen. Nach meinen Beobachtungen solch
illegalen Silvesterfeuerwerks einzelner Nachbarn fliegt
so eine Leuchtkugel jedoch kaum 100 m hoch und müsste daher
deutlich weniger als 7.5 J Energie haben.
Insofern wäre ein Verschiessen auf einem sehr grossen
(ca. 100x100 m und mehr) eingezäunten Grundstück senkrecht
nach oben eigentlich erlaubt. Dass Herr Brennecke
trotzdem behauptet, dies sei verboten, lässt sich meiner
Meinung nach anhand des Gesetzestextes nicht begründen.
> Ich denke, das hat mit den RAF-Anschlägen nur wenig zu tun. Das ist
> einfach typisch deutscher Kontroll- und Regelungswahn. Die einzige
> wirkliche Wachstumsbranche ist bei uns die Bürokratie. Ich behaupte:
> Es geht nicht einmal wirklich um Sicherheit, sondern um die Macht,
> den Bürger bis in das Detail hinein zu gängeln. Für jedes neu
> ersonnene Verbot gibt es dann wieder einen neuen Erlaubnisschein, für
> den unsinnig hohe Verwaltungsgebühren gezahlt werden müssen und für
> den ein persönlicher Antrag bei der Behörde gestellt werden muß. Das
> ist zwar nicht produktiv, aber es schafft Arbeit und erhöht die
> Einnahmen. ... Die Bürokratie sichert ihre Arbeitsplätze.
Sagen wir so: Die Anschläge der RAF waren der Anlass für die
verschärfte Gesetzgebung. Sie kam jedoch den Verfechtern eines
Obrigkeitsstaats sehr gelegen und wurde so zum Beschäftigungsprogramm
für Behörden.
> Das ist schon richtig: Man kann es nicht verhindern. Deshalb sollte
> man es auch nicht versuchen, weil das Scheitern vorhersehbar ist. Das
> Leben wird sonst für alle schwieriger und das Ziel wird trotzdem
> nicht erreicht. Die Welt hundertprozentig sicher zu machen ist nun
> einmal unmöglich.
Eben. Trotzdem glauben in Deutschland einige, mit genügend Verboten
könnte man alles schaffen.
> Brauche ich denn wirklich eine AK-47 mit 100-Schuß-Trommelmagazin und
> eine Kiste Handgranaten? Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein
> sinnvoller Anwendungszweck ein. :-)
Beispielsweise wäre es für Hersteller von Panzerglas,
etc. sinnvoll und notwendig, Zugang zu solchen Waffen usw. zu
haben, um seine Produkte damit zu testen.
Für Firmen, die Munition und Kampfmittel beseitigen,
ist es notwendig, ggf. zu Ausbildungswecken auf solche Dinge
zurückzugreifen.
Deshalb kann es gar kein hier z.T. gefordertes Totalverbot
für solche Dinge geben.
> Der Meinung bin ich auch.
Leider verfolgt man momentan den exakt umgekehrten Weg in
Deutschland, alles noch strikter zu regeln und fast alles,
was jetzt noch erlaubt ist, zu verbieten. Nur die EU-Richtlinien
führen manchmal zu einer erzwungenen Lockerung.
> Eine solche Gesetzgebung ist nicht nur kurios, sondern völlig absurd.
Das kann man (leider) sagen. Das liegt aber auch daran, dass
in den Bundestagsausschüssen Englisch- und Geschichtslehrer
ohne jede Fachkenntnisse über solche Fragen entscheiden müssen.
> > Etwa als Medikament (z.B. Nitroglycerin) oder als Notsignalmittel
> > in Fällen von Seenot oder als pyrotechnischer Satz in einem Airbag
> > eines PKW.
>
> Das ist schon alles richtig. Trotzdem wäre es natürlich sinnvoll,
> wenn nicht jeder eine Flasche Nitroglycerin im Schrank hätte :-).
Nun, als Medikament haben es zig Leute im Haus, zig Apotheken
gehen mit (ansonsten erlaubnispflichtigen) nitroglycerinhaltigen
Zubereitungen um. Das Problem ist gar nicht das Nitroglycerin
sondern die Menge. Bei kleinen Mengen von z.B. 3 Gramm kann
Aussenstehenden gar nichts etwas passieren. Insofern waren
bis 1976 solche Experimente mit kleinen Mengen explosiver Stoffe
und pyrotechnischer Sätze generell erlaubt, heute sind sie
streng verboten, sofern sie nicht in Schulen oder Universitäten
ausgeführt werden. Deshalb rücken dann auch Behörden heutzutage
schon mal zu verkappten Hausdurchsuchungen an, wenn bekannt
wird, dass ein Erwachsener (in einem Fall mir bekannten Fall
von 1999 ein Dipl. Chemiker mit Fachkunde nach § 9 Sprengstoffgesetz)
in seiner Firma ein solches Schülerexperiment aus einem
Schulchemiebuch ausprobiert...
Das nennt sich dann Forschungsfreiheit...
Davon mal abgesehen, gibt es weitaus gefährlichere Stoffe, mit
denen Jugendliche heutzutage herumspielen. Organische Peroxide,
die aus Substanzen aus dem Spielwarengeschäft zugänglich sind,
sind weitaus empfindlicher gegen Schlag und Reibung, ja sogar
empfindlicher als übliche Intitialsprengstoffe und haben eine
erhebliche Sprengkraft. Damit hat es schon schwere Unfälle
gegeben - bis hin zu grossen Löchern in tragenden Hauswänden.
Tückischerweise verpuffen sie nämlich beim Anzünden oft zunächst
nur harmlos wie Schießbaumwolle erscheinend, so dass sie
auch noch meist falsch eingeschätzt werden...
Insofern würde man sich wünschen, dass diese eher wie früher
in Büchern von Prof. Römpp/Raaf üblich mit harmloseren
pyrotechnischen Sätzen oder Experimenten wie dem Nitrieren
von Phenol etc. beschäftigen würden.
Doch da hat der Gesetzgeber dann schon
im Vorfeld in Form des § 3 ChemVerbotsV einen Riegel
vorgeschoben, was die Kinder dann zu Spielereien mit
solch gefährlichen "Ersatzstoffen" verleitet...
> Die Bürokratisierung jeder Tätigkeit bis in das Detail hinein ist
> wirklich ein rechter Segen. Merkwürdig ist, daß dabei keiner der
> angeblichen Verfechter des freien Wirtschaftens nach den Folgekosten
> für Unternehmer und Verbraucher fragt. Irgendwann ist einmal alles
> verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Das ist leider das Kernproblem unseres Landes. "Kosten: Keine"
steht dann lapidar in Gesetzesbegründungen, die mal eben über
Nacht zahlreichen Firmen im Extremfall ihren gesamten
Geschäftsbetrieb völlig ohne Grund unter Berufung auf
irgendwelche völlig abstrakten Missbrauchsgefahren verbieten,
wenn plötzlich z.B. (wie kürzlich geschehen) nichtmal mehr
Experimentierkästen für Kinder per Versandhandel verkauft werden
dürfen.
Die ganzen neuen Vorschriften ruinieren letztlich immer mehr
Arbeitsplätze und verhüten die Entstehung neuer Arbeitsplätze,
wenn etwa Feuerlöschfirmen ihre Forschung (oder Herstellung)
etwa wegen des Sprengstoffrechts in EU-Nachbarländern
ausführen müssen, um nicht Jahre Zeit mit bürokratischen
Hürden zu verlieren.
Mit die grösste Unverschämtheit ist jedoch, dass eigentlich
sogar z.B. Besitz alter Fotonegative erlaubnispflichtig ist.
Nur Röntgenbilder sind nämlich von § 27 SprengG befreit.
> Ich finde die Gesetzgebung hierzulande auch ziemlich überzogen. Vor
> allem werden in immer schnellerer Folge Software, technische
> Gegenstände und chemische Stoffe erst legal in Massen verkauft und
> anschließend per Gesetz illegal gemacht. Die Rechtssicherheit, der
> Vertrauensschutz und der Eigentumsschutz haben darunter stark
> gelitten. Manche Oma weiß gar nicht, daß der Besitz des Gurgelmittels
> in ihrer Hausapotheke und des Unkrautvernichters in der Gartenlaube
> jetzt eine Straftat ist. Eigentlich ist eine solche Gesetzgebung ein
> Fall für das Verfassungsgericht.
Das sehe ich ähnlich. Denn hier wird klar das Übermassverbot
verletzt. Leider lassen die Bürger sich viel zu viel bieten.
Die alten Versuche, durch Auslegung des alten Waffenrechts
Besitz usw. von Spielzeugpistolen zu kriminalisieren, landeten
kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Erst in dieser Instanz
sah man das Übermassverbot verletzt und verwarf die absurden
Konstrukte der VGs und OVGs, diese Auslegung zu stützen.
Mittlerweile haben doch sogar Fachleute die grössten Probleme,
überhaupt zu verfolgen, was erlaubt und verboten ist. Erschwerend
kommt hinzu, dass nach einem Fall vor dem AG Wertheim zu urteilen
einige selbst nicht fachkundige Richter
für Verstösse gegen solche fragwürdigen neuen,
partiellen Verbote knallharte Strafen verhängen und
meinen, den aufgrund von Pannen oft völlig überzogenen
Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Haft ausschöpfen zu müssen.
> Ja, da ist schon etwas dran. Aber es gibt eben auch die negativen
> Beispiele.
Ich sehe keine Probleme, die Gesetzgebung in Österreich oder
in Deutschland bis in die 70er Jahre in der heutigen Zeit
anzuwenden.
> Trotzdem meine ich, man sollte sich in Deutschland etwas lockerer
> machen. Was wir momentan haben ist eine widerlich schizophrene und
> paranoide Gesetzgebung:
>
> Beispielsweise dürfen Schreckschußpistolen mit Munition frei verkauft
> werden, aber das Mitführen und Abfeuern ist sogar am Sylvesterabend
> eine Straftat. Wenn ich dann am Sylvesterabend durch die Stadt gehe,
> sehe ich an jeder Ecke Leute mit Schreckschußwaffen ballern. Warum
> macht man überhaupt solch ein Gesetz, wenn man vorher schon weiß, daß
> sich keiner daran halten wird und die vorgebliche Straftat
> staatlicherseits durch den legalen Verkauf von Waffen und Munition
> auch noch fördert? Das ist doch einfach krasser Blödsinn (oder
> angewandte Bewußtseinsspaltung).
Ich nehme an, dass hier mehrere Ministerialräte unterschiedliche
Ansichten hatten. Brennecke schrieb in der Begründung zum
neuen Waffengesetz, das Abfeuern pyrotechnischer Munition am
31.12. sei schon immer illegal gewesen. Doch das ist eigentlich
bei Lesen des Gesetzestextes nicht nachvollziehbar. Dort stand und
steht nämlich soweit ich mich erinnere, dass mit Waffen von <7.5 J
Geschoßenergie auf einem befriedeten Besitztum geschossen werden
darf,
wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht
verlassen. So eine Leuchtkugel dürfte wohl bei einer
Dichte des Leuchtsatzes von ca. 1.3-1.6 g/cm^3 allerhöchstens
5 Gramm Masse haben. Bei 7.5 J müsste sie
dann bei Vernachlässigung des Luftwiderstandes noch
150 m hoch fliegen. Nach meinen Beobachtungen solch
illegalen Silvesterfeuerwerks einzelner Nachbarn fliegt
so eine Leuchtkugel jedoch kaum 100 m hoch und müsste daher
deutlich weniger als 7.5 J Energie haben.
Insofern wäre ein Verschiessen auf einem sehr grossen
(ca. 100x100 m und mehr) eingezäunten Grundstück senkrecht
nach oben eigentlich erlaubt. Dass Herr Brennecke
trotzdem behauptet, dies sei verboten, lässt sich meiner
Meinung nach anhand des Gesetzestextes nicht begründen.
> Ich denke, das hat mit den RAF-Anschlägen nur wenig zu tun. Das ist
> einfach typisch deutscher Kontroll- und Regelungswahn. Die einzige
> wirkliche Wachstumsbranche ist bei uns die Bürokratie. Ich behaupte:
> Es geht nicht einmal wirklich um Sicherheit, sondern um die Macht,
> den Bürger bis in das Detail hinein zu gängeln. Für jedes neu
> ersonnene Verbot gibt es dann wieder einen neuen Erlaubnisschein, für
> den unsinnig hohe Verwaltungsgebühren gezahlt werden müssen und für
> den ein persönlicher Antrag bei der Behörde gestellt werden muß. Das
> ist zwar nicht produktiv, aber es schafft Arbeit und erhöht die
> Einnahmen. ... Die Bürokratie sichert ihre Arbeitsplätze.
Sagen wir so: Die Anschläge der RAF waren der Anlass für die
verschärfte Gesetzgebung. Sie kam jedoch den Verfechtern eines
Obrigkeitsstaats sehr gelegen und wurde so zum Beschäftigungsprogramm
für Behörden.
> Das ist schon richtig: Man kann es nicht verhindern. Deshalb sollte
> man es auch nicht versuchen, weil das Scheitern vorhersehbar ist. Das
> Leben wird sonst für alle schwieriger und das Ziel wird trotzdem
> nicht erreicht. Die Welt hundertprozentig sicher zu machen ist nun
> einmal unmöglich.
Eben. Trotzdem glauben in Deutschland einige, mit genügend Verboten
könnte man alles schaffen.
> Brauche ich denn wirklich eine AK-47 mit 100-Schuß-Trommelmagazin und
> eine Kiste Handgranaten? Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein
> sinnvoller Anwendungszweck ein. :-)
Beispielsweise wäre es für Hersteller von Panzerglas,
etc. sinnvoll und notwendig, Zugang zu solchen Waffen usw. zu
haben, um seine Produkte damit zu testen.
Für Firmen, die Munition und Kampfmittel beseitigen,
ist es notwendig, ggf. zu Ausbildungswecken auf solche Dinge
zurückzugreifen.
Deshalb kann es gar kein hier z.T. gefordertes Totalverbot
für solche Dinge geben.
> Der Meinung bin ich auch.
Leider verfolgt man momentan den exakt umgekehrten Weg in
Deutschland, alles noch strikter zu regeln und fast alles,
was jetzt noch erlaubt ist, zu verbieten. Nur die EU-Richtlinien
führen manchmal zu einer erzwungenen Lockerung.
> Eine solche Gesetzgebung ist nicht nur kurios, sondern völlig absurd.
Das kann man (leider) sagen. Das liegt aber auch daran, dass
in den Bundestagsausschüssen Englisch- und Geschichtslehrer
ohne jede Fachkenntnisse über solche Fragen entscheiden müssen.