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  • varadi

137 Beiträge seit 17.04.2021

Re: Ein wenig offtopic, aber hat eigentlich jemand bemerkt das die Erhöhung ...

OlliSab schrieb am 08.12.2023 03:19:

[...]

Da reicht man das alles schon so früh wie möglich ein und die Nahles Behörde bekommt es bis mitte November nicht gebacken die Erhöhung zum 01.01.2024 ins System einzupflegen.

[...]
Oliver

Die Erhöhung der Regelsätze wird, auch für das Bürgergeld (SGB II), im SGB XII, dem RBEG (Regelbedarfsermittlungsgesetz) sowie der entsprechenden Fortschreibungsverordnung des BMAS geregelt. Das war auch schon vor dem Bürgergeld so. Diese Verordnung ist dann für die Behörde die Grundlage für die Erhöhung.

Die Regelsätze beruhen auf einem willkürlichen statistischen Warenkorb und einem Fortschreibungsmodell, das u.a. an die Inflation gekoppelt ist. Im Zuge de Bürgergeldes wurde das Fortschreibungsmodell geändert.
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/regelbedarfsanpassung-2024-beschlossen/

Besagte Fortschreibungsverordnung für 2024 wurde am 27.10.2023 erlassen und tritt am 01.01.2024 in Kraft, d.h. sie wird überhaupt erst zum 01.01.2024 anwendbar.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/287/VO

Das ist natürlich nur der rechtliche Hintergrund, wie das eine Behörde vorbereitet und organisiert, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Erhöhung 2023 wurde teilweise erst in 2023 umgesetzt und dann nachgezahlt.

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